Teil eines Werkes 
1 (1931) Von der ältesten Zeit bis auf Kaiser Konstantin
Entstehung
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Baugeschichte der Stadt Rom bis 14 n. Chr.

die alte Stadt derart gründlich beseitigt, daß das neue Rom wür-dig entstehen konnte.

Nach wörtlicher Auffassung des Berichtes von Livius wä-ren zwei Nachteile mit dem Bauen des Jahres 390/89 verbundengewesen; einerseits die Ungeregeltheit der Bauplätze nebst demdamit verbundenen Verzicht auf jeden Straßenplan, andererseitsdie Überstürzung des Bautempos nebst dem damit verbundenenVerzicht auf Solidität und Geschmack.

In beiden Beziehungen war es mit den Folgen des Brandesund des tumultuarischen Wiederaufbaues tatsächlich Inicht soschlimm bestellt, wie es eine Zeit lang die herrschende Ansichtsich vorstellte. Die wichtigsten bisherigen Verkehrsstraßen, dieöfflichen Plätze sowie die Grundflächen der öffentlichen Gebäudesind ohne Zweifel ohne weiteres beibehalten worden. Die Ser-vianische Mauer und ihre Tore waren von dem Brande nicht be-rührt. Marcus Furius Camillus hat gewißlich dafür gesorgt, daßder Wiederaufbau gerecht, klug und mit richtigem Bürgersinndurchgeführt wurde. Dies konnte aber naturgemäß am bestengeschehen durch möglichste Anlehnung an den vorgallischen Zu-stand unter Wahrung der erworbenen Rechte der Bürger. Es istausgeschlossen, daß die Besitz- und Eigentumsrechte der abge-brannten Bürger glatt aufgehoben und durch wildes Okkupa-tionsrecht ersetzt worden wären. Wenn Livius bemerkt, dasBauen sei geschehen, wo Platz war, ohne scharfe Unterschei-dung der Grenzen (omisso sui alienique discrimine), so ergibtsich ohne Zwang hierfür die Auslegung, daß die Bürger bei die-sem Aufbau gegenüber Grenzüberschreitungen tatsächlich gegen-seitig weitgehende Toleranz übten.

Die Wahrheit ist, daß von 390 bis auf Augustus der Mangeleines gesetzlichen Straßenplanes bestehen geblieben ist. DaßRoms Aussehen auch nach dem dem Gallischen Brand folgendenWiederaufbau unansehnlich, seine Straßen krumm, seine Gasseneng, seine Häuser gedrängt und schief gegen einander gestelltwaren, beruhte auf der Beibehaltung des alten Mangels der Stra-ßenzüge also auf dem Mangel gesetzlicher Bauordnung, welchemweder Caesar noch Augustus durchgreifend abhelfen konnten undund welcher erst durch Nero beseitigt wurde. Der Mangel mußte