Teil eines Werkes 
1 (1931) Von der ältesten Zeit bis auf Kaiser Konstantin
Entstehung
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Die Verfassung

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dem genannten Tage ging das gesamte Streben des Octavianus da-hin, die Alleinherrschaft, wie er sie an diesem Tage endlich wirk-lich besaß, zu erringen. Von diesem Tage an war, unter ehrlichemVerzicht auf die staatsrechtliche Alleinherrschaft, des AugustusStreben darauf gerichtet, alsprinceps, im Rahmen der wieder-hergestellten republikanischen Verfassung, neben dem Senat undneben den höchsten Magistraten, im Verein mit diesen, kraft derbewußten Überlegenheit seines politischen Genius, das Beste desgemeinen Wesens zu fördern.

Augustus wollte keine Monarchie und kein Kaisertum imheutigen Sinne. Trotzdem ist kein Grund vorhanden, daß wir dieBezeichnung Kaiser , welche dem lateinischenCaesar (grie-chisch Kaisar (sprich: Kesar) nachgebildet ist, auf Augustus undseine Nachfolger anwenden. Wie wenig aber dieser Ausdrucksachlich bedeutet, zeigt sich, wenn man, wie vielfach geschieht,die Frage aufwirft, in welchem Augenblick Octavianus Kaiser geworden sei, oder anders ausgedrückt, wann seine Regierungs-zeit begonnen habe. Die verhältnismäßig beste Antwort auf dieseFrage ist der Hinweis auf den 16. Januar des Jahres 27 v. Chr.,an welchem Tage Octavianus, nachdem er drei Tage zuvor seineGewalt an Senat und Volk zurückgegeben hatte, dafür den Bei-namenAugustus empfing. Aber Augustus selbst datierte seineordentliche und endgültige Herrschaft vom 1. Juli des Jahres 23v. Chr., dem Tage seiner Übernahme der tribunicischen Gewalt.Diese Zählung wurde auch sonst, nicht nur bei seinen Lebzeiten,sondern auch von seinen Nachfolgern, angewendet. Danebenfinden sich andere Zählweisen, so die auf dem 7. Januar 43 v. Chr.abgestellte, den Tag der Übernahme des Prokonsulates, oder dieauf den 19. August 43, den Tag, an welchem Octavianus Konsulwurde, abgestellte. Es ist kein geringerer als Tacitus, der vondem letzteren Tag an, die Herrschaft des Augustus rechnet(Annalen 1, 7:dies accepti imperii). Der Vollständigkeit hal-ber sei bemerkt, daß von dem jüdisch-römischen SchriftstellerFlavius Josephus (37 n. Chr. bis nach 93) die Regierungszeitdes Augustus vom Tode Caesars an gerechnet wird, und daß dieseRechnung Verbreitung gefunden hat.