Fünftes Buch.
Augustus.
Kapitel 1.
Die Verfassung.
i.
ie Entwicklung der Alleinherrschaft des Octavianusvom Tode Caesars bis zu dem Triumph des Octavia-nus im Jahre 29 v.Chr. ist bereits geschildert worden.Der drei Tage währende Triumph nebst den zahlrei-chen ihn begleitenden und ihm folgenden Ovationen war der Aus-druck des höchsten persönlichen Ansehens, des ungeteilten Ver-trauens des römischen Volkes und der absoluten Herrschaft überdas Heer. Die Maßgeblichkeit des Willens und des Wunschesdes Herrschers für den Senat und für die Magistrate war dabeidie selbstverständliche Voraussetzung.
Von einer näheren Darstellung dieser Lage und der persön-lichen Haltung des Octavianus soll an dieser Stelle abgesehen wer-den. Es soll hier vielmehr zunächst im Rückblick das Wesent-liche des Zusammenhanges der Lage, wie sie im Augustmonat desJahres 29 v. Ch. war, mit der Entwicklung der Dinge seit demTode Caesars gezeigt und die daran anschließende staatsrechtlicheGestaltung der Herrschaft des Octavianus , also die „Verfassungdes Prinzipates“ dargelegt werden.
Vom höchsten Standpunkt überblickt erscheint die Politikdes Octavianus in den 58 Jahren vom Tode Caesars bis zu seinemeigenen Tode in zwei deutlich unterschiedenen Abschnitten, derZeit vor und nach dem 13. Januar des Jahres 27 v. Chr. Bis zu