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Augustus
er seinen Sitz auf einer dritten sella curulis, welche spätei zwi-schen den beiden Sesseln der Konsuln und diese überhöhend,stand. Von dem erhöhten Sitz aus sprach Augustus zum Senat,wenn er nicht, was vorkam, beliebte, den besonderen Charakterseiner Rede dadurch zu unterstreichen, daß er auf der Bank derVolkstribunen Platz nahm.
Der princeps, welcher Konsul war, wurde durch das Ver-hältnis zu dem Mitkonsul, dem er gleichstand, im höchsten Maßebeschränkt. Gegen jede Regierungshandlung des princeps konnteder andere Konsul („par collega“) intervenieren, und grundsätz-lich konnte der Kollege Konsul jede beliebige Regierungshand-lung selbständig vornehmen.
Dagegen war der princeps, welcher die tribunizische Gewalterhalten hatte, von den neben ihm sitzenden Konsuln völlig un-abhängig, und er war ihnen unvergleichlich überlegen. Er hattedas Interzessionsrecht gegenüber den Konsuln wie er es gegen-über Senatsbeschlüssen hatte. Die Kaiser des ersten Jahrhun-derts haben von diesem Recht öfter und ernstlich Gebrauch ge-macht. Die tribunizische Gewalt gab ferner dem Kaiser dasRecht der Coercition, das heißt eine tatsächlich unbegrenzte po-lizeiliche Strafgewalt. Folgendes Beispiel mit scherzhaftem An-flug, aber von durchaus ernster Bedeutung, sei hier zur Veran-schaulichung mitgeteilt. Kaiser Tiberius übte die Coercitioneinmal auf der Insel Rhodos aus, indem er, als in einer gelehrtenDiskussion ein Schimpfwort gegen ihn gefallen war, durch seinePolizeidiener (apparitores) den Beleidiger strafweise einsper-ren ließ.
Über all diesen Befugnissen stand endlich das schrankenloseSchutzrecht der Kaiserlichen Tribunen für Bedrückte, und dasunbestimmte Einschreitungsrecht gegen Mißstände aller Art.
Die tribunizische Gewalt des princeps wurde dem Augustusund später jedem seiner Nachfolger durch ein besonderes, vomSenat erlassenes Bestallungsgesetz (lex de imperio) auf Lebens-zeit verliehen. Der Inhalt und die Fassung dieses Bestallungs-gesetzes wurde von dem princeps mit dem Senat verhandelt undvereinbart. Es wurden dabei Spezialklauseln angefügt, welche