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Augustus
und er trug selbst von den Frauen seines Hauses gewebte Klei-der. Nach längerer Abwesenheit von Rom kehrte er gewöhn-lich in der Nacht ohne feierliche Einholung zurück, die der Senatzu beschließen pflegte.
In den Senatssitzungen hielt er sich sets in den Formen völ-liger Gleichheit aller Senatoren und Magistrate. Widerspruch,auch wenn er heftig und ungebührlich wurde, vermochte nicht,ihn aufzubringen. Äußersten Falls verließ er die Sitzung, umUngebühr zurückzuweisen. Wenn er als Zeuge vor Gericht ge-laden wurde, erschien er pünktlich und schlicht wie jeder andereBürger. Auch in die Volksversammlungen kam er gleich denübrigen Bürgern um seine Stimme abzugeben.
III.
Es kann hier bei größter Zurückhaltung gegenüber den Pro-blemen persönlicher Charakterisierung in der Geschichte dennochnicht darauf verzichtet werden, die Grundzüge im Wesen desAugustus ins Auge zu fassen, welche sein staatsinännisches undkulturelles Wirken bestimmt haben und welche für dessen Ver-ständnis wesentlich sind.
Die Haupteigenschaft, welche die Person und das Wirkendes Augustus kennzeichnet ist seine auf beispielloser natürlicherAnlage beruhende, von früh auf bewußte und in lebenslänglicherSchulung gepflegte Klugheit. Zu ihr gesellte sich, auf Einsichtund Erfahrung gegründet, iin straffer Selbsterziehung geübteund zur Tugend gewordene Mäßigung. Als Lebensziel und Le-bensinhalt endlich, durch seine Lebensentwickelung zum Bestand-teil seiner Persönlichkeit geworden, beherrschte ihn ganz und gardie Hingabe an das öffentliche Wohl, an die res publica im Sinnnationalrömischer Größe und Weltherrschaft, durch Bürgertu-gend und Weltfrieden getragen.
Diesen glänzenden Eigenschaften stehen andere Momentein der Person des Augustus gegenüber, welche das Urteil derNachwelt über ihn unvorteilhaft beeinflußt und vielfach zurMißdeutung seiner staatsmännischen Leistungen geführt, da-durch aber die Geschichtsanschauung getrübt haben. Diese