Teil eines Werkes 
1 (1931) Von der ältesten Zeit bis auf Kaiser Konstantin
Entstehung
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A u g u s t u s

ten Besatzung der letzten gallischen FestungUxellodonumdie Hände abzuhauen und dann die Verstümmelten einen jedenin seine Heimat, zu entlassen, und ferner, als Caesar denKönig Vercingetorix im Jahre 52 v. Chr. in das Staatsgefängnisnach Rom transportieren, ihn dort schmachten ließ bis zum Jahre46, um ihn dann in seinem Triumph aufzuführen und von dortzur Erdrosselung in das Tullianum zu schicken. Es kann gleich-wohl nicht verkannt werden, daß die Proskriptionen des Jah-res 43, trotz Sulla , zu den unmenschlichsten Vorgängen der rö-mischen Geschichte gehören. Was hierbei außer den eigentli-chen Proskriptionen, d. h. den Hinrichtungslisten, als besondersschändlich empfunden wurde und als unauslöschlicher Makel aufdem Triumvirat haftet, sind die in brutalster Weise von denTriumvirn und von ihren Horden geübten Gelderpressungen, wel-che teils unter dem Namen von Steuern, teils als erzwungene außei ordentliche Kontribution, teilweise aber auch in unverhülltenGewalttaten vorgenommen wurden.

Hier ist nichts zu beschönigen und zu entschuldigen. Esspricht nichts dafür, daß Augustus die gleichen Maßnahmen etwaim Jahre 30 v. Chr. von sich gewiesen hätte, wenn er sie fürpolitisch notwendig befunden, daß heißt wenn seine Klugheit ihmhier das Maßhalten verboten hätte. Man muß nach der genug-sam bekannten Grundauffassung des Augustus annehmen, daß er,bei Antretung des Principates, der Grausamkeiten von 43, nichtmit Reue vielmehr, mit ernster staatsmännischer Befriedigunggedachte, es auch jetzt seine Meinung war, nur durch jeneHölle sei es möglich geworden, jetzt ohne Grausamkeit zu re-gieren und in friedlichem und vertrauensvollem Einvernehmender Bürgerschaft sowohl die Staatsverwaltung zu führen als dieStaatsverfassung heilsam zu entwickeln.

tv.

Wenn man in ungünstiger Beurteilung des Lebenswerkes desAugustus von innerer Unwahrheit des Augusteischen Staatswe-sens spricht, weil die in Wahrheit bestehende monarchischeStaatsform durch die Beibehaltung der republikanischen Formen