Die Kaiser
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rus wurde durch die germanischen und pannonischen Legionen,Diocletian durch das ganze Heer ausgerufen.
Diese ganze Entwicklung, — so ist die historische Wahrheit,— stand jenseits staatsrechtlicher, verfassungsrechtlicher Maß-stäbe, jenseits des „gesetzten Rechtes.“
Die naturgemäß jeden Schritt unserer Darstellung beglei-tende Frage ob und inwieweit die Geschichte des Reiches in dieDarstellung der Geschichte der Stadt Rom gehört, ist für dieKaiserzeit unbedingt im Sinne der Bejahung und weitgehenderUntrennbarkeit beider Beziehungen zu beantworten, und zwarfür die Kaiser zeit in einem weit tiefer greifenden Sinn als es füidie lezte republikanische Zeit der Fall war.
Ein vorschauender Blick auf die äußerlichen Verhältnissedes Reiches zeigt folgende Lage: Der territoriale Umfang desReichsgebietes wurde in der Zeit von Caesars Tode bis zu Ha-drians Regierungsantritt um folgende Gebiete erweitert: amMittelmeer Ägypten und Mauretanien , im Norden Britannien,im näheren Norden und Nordosten die Provinzen Rhaetien, Vin-delicien, Noricum, Pannonien, im Osten Moesien , Dacien (Ost-ungarn, Siebenbürgen, Moldau und Wallachei), in Asien: Ar-menien und Mesopotamien , außerdem eine Reihe kleinere Gebiete.
Das Reichsterritorium wurde durch diese Erwerbungen aufetwa den doppelten Umfang gebracht.
Eine ausführliche Schilderung der Kriege und der sonstigenmilitärischen Aktionen, an welche diese Gebietserwerbungen sichknüpften, liegt außerhalb unserer grundsätzlich der stadtrömi-schen Geschichte gewidmeten Darstellung. Eine Skizze mußgenügen.
Die Kämpfe der Regierungszeit des Augustus haben wir be-bereits berichtet. Nach dem Tode des Augustus folgte eineReihe von Kämpfen zur Befestigung der Provinzen, zur Unter-drückung von Aufständen, zur Verteidigung der Grenzen. Von