Untergang des weströmischen Kaisertums 579
daß selbst wer ein Privathaus baut, sich unterfängt, aus Gunstder städtischen Richter, das nötige Material von öffentlichen Or-ten zu nehmen und fortzutragen, da doch, was den Städten zumGlanze gereicht, vielmehr von der Liebe der Bürger sollte durchWiederherstellung erhalten werden. Deshalb befehlen wir durchein allgemeines Gesetz, daß alle Gebäude, welche von den Altenzum öffentlichen Nutzen und Schmuck errichtet worden sind,seien es Tempel oder andere Monumente, von niemandem dürfenzerstört noch angetastet werden. Welcher Richter dies zuläßt,soll um fünfzig Pfund Goldes gestraft werden; welcher Gerichts-diener und Numerarius seinem Befehle gehör samt und ihm nichtWiderstand leistet, dem sollten nach erlittener Peitschung auch dieHände abgehauen werden, weil sie die Denkmäler der Alten, stattsie zu schützen, verunglimpft haben. Aus den Orten, die bisherBewerber durch ungültige Erschleichung an sich gebracht haben,darf man nichts veräußern, sondern wir gebieten, daß alles wiederdem Staat zurückgegeben werde; wir ordnen die Wiederherstel-lung des Entfremdeten an, und heben für die Folgezeit die licen-tia competendi auf. Sollte aber irgend etwas entweder wegen desBaues eines anderen öffentlichen Werks, oder wegen des verzwei-felten Gebrauchs der Reparation abzutragen nötig sein, so soll dererlauchte und ehrwürdige Senat davon gehörige Kenntnis neh-men, damit, wenn er solches nach reiflicher Erwägung für nötigbefunden hat, dieser Fall unserer gnädigen Einsicht vorgelegtwerde. Denn was auf keine Weise wiederhergestellt werden kann,soll wenigstens zum Schmuck irgend eines andern öffentlichenGebäudes verwendet werden.“
Dieses Edikt, wie andere welche der Kaiser in der edelstenAbsicht erließ, blieb gänzlich erfolglos. Der seit Constantinus nach dessen Beispiel geübte Brauch, Marmor und anderes Ma-terial aus den alten Bauwerken zu raffen, um Kirchen zu bauenund zu verzieren, war nicht mehr zu bannen.
„Es war die Zeit gekommen, wo Rom als eine große Kalk-grube und ein öffentlicher Steinbruch ausgebeutet wurde, und sohat die Stadt den Römern mehr als tausend Jahr lang gedient.“(Gregorovius I. S. 220).