kers entsprungen oder doch wenigstens auf die Macht begründetworden, die derselbe besaß.“ „Die Stellung Odoakers war ei-genartig und unabhängig. Den Besitz von Ravenna benutzte erzur Bildung einer kleinen Seemacht, so daß er in Dalmatien ein-fallen und auch den Vandalen gegenüber die Autorität des römi-schen Namens behaupten konnte.“
III.
Wenn wir nunmehr zu der Frage zurückkehren, welche dieVeranlassung zu der vorstehenden Aufreihung von Äußerungenhervorragender Historiker gab, so brauchen wir kaum hervorzu-heben, daß unsere Frage sich nicht auf Wortformeln, sondern aufRealitäten bezieht. Es hat keinerlei sachliche Bedeutung, wennbei Gregorovius , welcher durchaus denselben sachlichen Stand-punkt einnimmt wie wir, die entsprechenden Ausführungen —doch wohl versehentlich — in einem Abschnitt seines Buches ste-hen, der die Überschrift trägt „Vom Beginn des V. Jahrhundertsbis zum Untergang des westlichen Reiches im Jahre 476“.
Die Weltgeschichte verachtet die Logik. Derjenige Teil derWeltgeschichte, welchen wir an den Namen des Odoaker knüpfen,spottet der Logik des Staatsrechts und auch jeder historischenBegrifiskonsequenz. Die Weltgeschichte hat dem weströmischenKaisertum Nimbus und Existenz genommen, indem sie es, wieReumont sagt „im Leben eines Kindes untergehen ließ“. DieWeltgeschichte entkleidete auch den Begriff des weströmischenReiches seiner staatsrechtlichen Sanktion, indem sie den Usur-pator Odoaker , welcher mit seiner barbarischen Söldnerherrschaftmehr staatserhaltende Kraft offenbarte, als die ganze Reihe derSchattenkaiser von I.ivius Severus bis Julius Nepos, in den Mit-telpunkt seiner Epoche stellte. Und ebenso war es mit dem Ost-gotenkönig Theodorich, dem illegalen Nachfolger des illegalenOdoaker, auf dessen Haupt die Geschichte die Krone einer lan-gen und erfolgreichen Regierung über das erneuerte weströmi-sche Reich setzte.