596 Vom Tode des Honorius bis zu den Langobarden
Theodorich hat bewußt und konsequent die Auffassung ver-treten, daß er nur König, daß seine Herrschaft nur das Reichder Goten und Italer, und daß das Königtum der Italer völligunabhängig von Ostrom sei.
Theodorich residierte während seiner 33-jährigen Regie-rungszeit abwechselnd in Ravenna und in Verona . Von hier ausordnete er in bewundernswerter Umsicht und Größe, mit Kraftund Besonnenheit, die Verwaltung seines großen Herrschafts-gebietes, welches nicht nur Italien mit den dazu gehörigen Inselnumfaßte, sondern auch einen Teil Galliens , die Länder zwischenden Alpen bis gegen die Donau hinauf, einen großen Teil vonPannonien und Dalmatien , wo er die deutschen Völkerschaftendurch gotische „duces“ regierte.
Nordwärts sicherte er seine Grenzen durch Befreundung mitden kriegerischen Nachbarn. Die Könige der Franken , Burgun-der Westgoten, Vandalen und Thüringer verschwägerte er sich.Die Alamannen lehnten sich an ihn an. Sogar den Eroberungender Franken gegen die Westgoten zeichnete er Grenzen vor.
Selbst von den Völkern an der Ostsee liefen Geschenke fürden König in Ravenna ein.
Einer der besten Kenner jener Zeit urteilt über die 33-jäh-rigeRegierungTheodorichs: „Er hat mit starker Hand und in derRegel mit klug erwägendem Sinne regiert, mit frischer Empfäng-lichkeit, für das Schöne und Große, mit vielseitiger Selbsttätigkeit,die aber auch auf fremden Rat achtsam und für treue Förderungihrer Bestrebungen dankbar war, mit einer fast durchaus beharr-lichen Duldsamkeit gegen fremde Nationalitäten und Glaubens-interessen. Wenngleich sein ländersüchtiges Zugreifen im Ver-zweiflungskampfe seines westgotischen Enkels *), und seines bur-gundischen Eidams*' 11 ), und die Namen Odoaker, Boetius undSymmachus ***) einen nicht überhörbaren Mißton in das Eposseines Lebens bringen, so wollen wir doch darüber nicht verges-sen, daß Theodorich unter den Königen dieser langen Zeit ohne
*) Amalarich, Sohn Alarichs II . (Erwerbungen im Languedoc 508).
**) Sigmund von Burgund (Erwerbungen in Gallia Narbonensis 523).
***) Hinrichtungen 524 und 525.