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Die Senatoren, Richter und Notare der Stadt erhalten vondem Papste die üblichen Geldsummen und außerdem wird denRömern aller Kriegsschaden ersetzt.
„Die Constitution von 118 8 war ein wichtiger Fortschrittdes römischen Gemeinwesens. Als vollkommen überwundenzeigte sich darin sowohl die kaiserliche Gewalt der karolingi-schen Epoche, als die patrizische der fränkischen Zeit. Über-haupt wurde des Kaiserrechts nicht mehr gedacht.“ „Der Papstbesaß in ihr weder regierende noch gesetzgebende Macht; seineweltliche Stellung wurde vielmehr auf den Besitz von Regalien,Kirchengütern und auf Lehnsverhältnisse beschränkt. Er warmächtig, weil er der größte Grundbesitzer blieb, die größtenLehen austeilte, zahlreiche Leute aufbieten konnte. Aberseine Autorität als Landesherr bestand nur in der Investitur,die er den von der Gemeinde frei gewählten Magistraten derRepublik erteilte.“
Clemens III. erlangte im Jahre 1189 von Heinrich, demStellvertreter seines Vaters, auch die Herstellung aller Gebietedes Kirchenstaats, welche Heinrich dem Papst Lucius entzogenhatte.
II.
Wir haben früher bereits hervorgehoben, daß unsere Dar-stellung absehen muß von der Schilderung der Kreuzzüge, alsodie größten Ereignisse der Zeit so gut wie völlig beiseite lassenmuß. Ebenso müssen wir auch von einer Darlegung des gewal-tigen Einflusses absehen, welchen die Kreuzzüge auf die Stär-kung des Papsttums übten.
Die Bedeutung des Papstes Urban I. für die Kreuzzüge ha-ben wir erwähnt.
Die Regierung Clemens III. aber hatte besondere Bezie-hungen zu den Kreuzzügen, auf welche hier kurz eingegangenwerden muß.
Papst Clemens III. wendete fast alle seine Aufmerksamkeitdem großen (dritten) Kreuzzuge (1189—1190) zu, welchen