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II.
Mit dem n. Jahrhundert tritt eine Veränderung in demvon uns betrachteten Gesichtsbild ein, welche sich alsVerselbständigung der stadtrömischen Gemeinde mit republika-nischer Verfassung bezeichnen läßt. Anders ausgedrückt han-delt es sich um die Entstehung einer römischen Stadtrepublik.Diese Stadtrepublik steht im Gegensatz sowohl zum Papst alszum Kaiser, und sie ist unabhängig von der Herrschaft der nachSelbständigkeit und jedweder Art von Herrschaft drängendenAdelsgeschlechter.
Die Entwickelung der Stadt Rom in diesem Sinn muß denHauptgegestand und den Hauptgesichtspunkt für unsere Dar-stellung der Geschichte der Stadt Rom von 1099 bis 1241 bil-den.
Es sei im Interesse klarer Übersicht hervorgehoben, daß fürdie Geschichte der Stadtrepublik folgende Vorgänge entschei-dend sind: die Revolution 1143, die Stadtverfassung von 1144,die Bestätigung der Stadtverfassung 1188, die Unterwerfung derStadt unter den Papst 1198, die teilweise Restitution der Ver-fassung durch Kompromiß mit dem Papst unter Einsetzungeines Stadtmonarchen (Senator) 1205, die Auflehnung der Stadt1234, der Friedensschluß mit dem Papst 1235, die Reform desBrancaleone 1253.
III.
Nach dem Tode Innocenz III. vergingen nur drei Tage,bis die Kardinäle die Papstwahl Vornahmen. Dieselbe fiel aufden Kardinal Censius, der unter dem Namen Honorius III . (1216bis 1227) den päpstlichen Stuhl bestieg.
Der neue Papst, ein Römer aus dem Geschlecht der Savelli,war unter seinem Vorgänger Kämmerer der römischen Kirche,Kardinaldiakon von S. Lucia in Selci und zuletzt Kardinalprie-ster von S. Giovanni und Paolo gewesen. Mit der inneren Ver-waltung der römischen Kirche war niemand vertrauter, undsein Buch über die Einkünfte derselben (liber censuum) bildetdie Grundlage auch für die Verwaltung in der Folgezeit.