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Das 14. und 15. Jahrhundert
Conservatoren ihm den Treueid leisten. Der Senator darfweder von den Banderesen noch von anderen Magistraten imAmt beschränkt sein. Das römische Volk verpflichtet sich, dieStraßen nach Narni und Rieti frei zu machen, und zum Schutzder Schiffahrt eine Galeere zu unterhalten aus den Zöllen derRipa und Ripetta. Der Klerus und der päpstliche Hof stehennur unter ihrem besonderen Forum, nämlich die Höflingevom geistlichen Stande dem Auditor Camerae, die vom weltli-chen, dem Marschall des Papstes, die römische Geistlichkeit sei-nem Vikar. Sie alle, der Papst und die Kardinäle, sind zoll- undsteuerfrei. Die Magistrate dürfen unter keinem Titel die Güterder Kirche, Hospitäler und frommen Orte Roms beanspruchen.Zwei gute Männer werden jährlich zu Verpflegungsbeamten er-nannt, einer vom Papst, der andere durch das Volk. Für dieRückkehr Bonifacius’ IX. werden iooo wohlgerüstete Reiterund io ooo Goldgulden als Reisekosten zur Verfügung gestellt.“
Diese Artikel schickte der Papst von Assisi nach Rom , woein Consilium von ioo Bürgern aus jeder Region, und der Gene-ralrat mit den Magistraten zusammenkamen. Das Parlamentvollzog in Gegenwart des Kardinals von Todi und des Abtesvon S. Paul am 8. August 1393 auf dem Kapitol den Vertrag,und beschwor ihn.
Diese Urkunde blieb im wesentlichen auch für die folgendeZeit die Grundlage des politischen Verhältnisses zwischen demPapst und der Stadt Rom.
Bonifacius kehrte am Ende des Jahres 1393 zurück undwurde mit Ehren aufgenommen.
Am 16 . September 1394 starb der Gegenpapst Clemens VII. in Avignon.
Die Kardinäle in Avignon wählten schon am 2 6 . Septemberden Spanier Petrus von Luna als Papst, der am 3. Oktober alsBenedikt XIII. in Avignon den dortigen Stuhl bestieg.
Alle Versuche, welche durch Synoden, Universitäten, Kö-nige, gemacht wurden, das Schisma beizulegen, scheiterten. DieWelt gewöhnte sich bereits an zwei Kirchen und zwei Päpstemit ihren sogenannten Obedienzen.