Von 1492 bis 1513
1239
Julius II. war der einzige römische Staatsmann, welcher andie Idee eines monarchischen Gesamt-Italiens , wie Dante undPetrarca sie vertreten hatten, anknüpfte. Er tat dies mit derdurch die politische Entwicklung gegebenen Umstellung desZieles dahin, daß die verweltlichte Kirche die souveräne Trä-gerin der monarchischen gesamtitalischen Staatsgewalt werdenmüsse. Diese politisch-historische Einsicht bestimmte willens-mäßig die Regierungstätigkeit Julius’ II . Sie war für ihn maß-gebend geworden, seit er der einflußreiche Berater des PapstesInnocenz’ VIII. war. Sie blieb für ihn maßgebend, als er ins Exilging und gegen Alexander VI. die französische Heeresmacht zuHilfe rief. Durch die Kreierung der "Wahl Pius’ III. sammelteGiuliano della Rovere alle Feinde der Borgia gegen Cesare, demer dann, unter Aufbietung aller Mittel heroischer Staatskunstund diplomatischer Verschlagenheit, die despotische Herrschaftentwand, zu der Cesare Landschaft um Landschaft, Herzogtumum Herzogtum, Städte um Städte in Italien vereinigt hatte. Ju-lius II. übersah die Geschichte des Papsttums *) seit dem großenSchisma und dem Konzil von Constanz, die Regierungstätigkeitder Päpste von Martin V. bis Sixtus IV. zweifellos genau genug,und er hatte seit 1471 zu starken persönlichen Anteil an derEntwicklung des Papsttums, um nicht in vollem Bewußtsein zuerkennen, daß der Bestand des Papsttums nur durch fest-gegründete weltliche Staatsgewalt gesichert werden könne. Eskonnte kein Zweifel bestehen, daß die Befestigung und Erweite-rung des weltlichen Besitztums der Kirche, das heißt des Kirchen-staates, dafür die notwendige Voraussetzung sei. Die Stadt Rom durfte in diesem Staate keine selbständige Republik sein. DiePriesterschaft des Papstes und der Kardinäle durfte nichts sein,was der weltlichen Politik des Papstes hinderlich war.
Der kundigste Monograph der Papstgeschichte hat dem-entsprechend geschrieben: **)