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VI. ABSCHNITT.
Im deutschen Reich ist die Ausserkurssetzung bis jetztnoch nicht erfolgt, und damit haben wir die Eingangs er-wähnte Merkwürdigkeit: Ein Geldstück, das von seinemHeimatland Verstössen, von einem fremden Staateadoptiert ist.
Das Abkommen setzte Deutschland keinen Endterminfür die Ausserkurssetzung 1 ; es verpflichtete die Reichs-regierung nur, die Ausserkurssetzung nicht eher vorzu-nehmen, als bis Osterreich seinen Anteil an den Thalernvollständig übernommen. 2 Die Befugnis zur Ausserkurs-setzung steht durch das Gesetz vom 28. Februar 1892, denunverändert angenommenen Entwurf vom 7. November 1891,dem Bundesrat zu.
Von den 1868 geprägten österreichischen Vereinsthalernscheint auch das Abkommen vom Frühjahr 1892 nicht zuhandeln. 3 Jedenfalls hat das deutsche Reich in diesemAbkommen diese nachgeborenen Thaler nicht anerkanntund deren Einlösung nicht übernommen. Denn auch dasGesetz vom 28. Februar 1892, welches nach dem Ab-kommen mit Osterreich beraten und erlassen wurde,berechtigt den Bundesrat nur zur Ausserkurssetzungund Einlösung der „bis zum Schlüsse des Jahres1867 in Osterreich geprägten Vereinsthaler undVereins-Doppelthaler." — Andrerseits heisst es in den„Tabellen zur Währungsstatistik" 1898, verfasst im k. k.
1 Nach einer Erklärung des Staatssekretärs des ReichsschatzamtesGraf v. Posadowsky in der Sitzung des Reichstags vom 6. April 1894.
2 „Tabellen zur Währungsstatistik" des k. k. Finanzministeriums.189:i. S. 200. Im "Widerspruch damit schreibt B. Sehling, die Gesetz-gebung des deutschen Reiches auf dem Gebiete des bürgerlichen undsozialen Rechts, Leipzig 189-1; S. 85. Amn. 2.
„Die Ausserkurssetzung der österreichischen Vereinsthaler hatbis zum 1. April 1894 zu erfolgen. l; — Nach welcher Abmachung oderBestimmung ist nicht gesagt. Offenbar liegt ein Missverständnisvor, hervorgerufen dadurch, dass am 1. April 1894 die letzte Thaler-abschiebung an Osterreich zu erfolgen hatte. — Übrigens ist der zitierteSatz bereits durch die Thatsachen widerlegt, da der 1. April 1894 vorüber-ging, ohne eine Ausserkurssetzung der österreichischen Thalor zu bringen.
3 Dass auch die in der Silberkommission vorgelegten Akten nichtvon ihnen sprechen, habe ich oben bereits erwähnt.