Druckschrift 
Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch : mit Inhaltsverzeichniß und einem Sachregister
Entstehung
Seite
12
Einzelbild herunterladen
 

12

Erstes Buch. VI. Titel. Art. 5762.

Sechster Titel.

Bon den Handliingsgehürfeii.

Art. 57.

Die Natur der Dienste und die Ansprüche der Handlungs-gehülfen (Handlungsdiener, Handlniigslehrlinge) auf Gehalt undUnterhalt werden, in Ermangelung einer Uebcreinkunft, durch denOrtsgebranch oder durch das Ermessen des Gerichts, nöthigenfallsnach Einholung eines Gutachtens von Sachverständigen, bestimmt.

Art. 58.

Ein HaiidlnngSgehülfe ist nicht ermächtigt, Rechtsgeschäfte imNamen und für Rechnung des Prinzipals vorzunehmen.

Wird er jedoch von dem Prinzipal zu Rechtsgeschäften inbesten Handclsgcwerbc beauftragt, so finden die Bestimmungenüber HaiidlungSbcvvllmächtigte Anwendung.

Art. 5t>.

Ein Handlnngsgehnlfe darf ohne Einwilligung des Prinzi-pals weder für eigene Rechnung noch für Rechnung eines Drit-ten Handelsgeschäfte machen.

In dieser Beziehung kommen die für den Prokuristen undHandlungsbevollmächtigten geltenden Bestimmungen (Art. 56.)zur Anwendung.

Art. 60.

Ein Handlungsgehülfe, welcher durch unverschuldetes Un-glück an Leistung seines Dienstes zeitweise verhindert wird, gehtdadurch seiner Ansprüche auf Gehalt und Unterhalt nicht ver-lustig. Jedoch hat er auf diese Vergünstigung nur für dieDauer von sechs Wochen Anspruch.

Art. 61.

Das Dienstverhältnis; zwischen dein Prinzipal und demHandlnngsdiener kann von jedcni Theile mit Ablauf eines jedenKalendervierteljahrs nach vorgängiger sechswöchentlichcr Kündigungaufgehoben werden. Ist durch Vertrag eine kürzere oder längereZeitdauer oder eine kürzere oder längere Kündigungsfrist bedungen,so hat es hicbei sein Bewenden.

In Betreff der Handlniigslehrlinge ist die Dauer der Lehr-zeit nach deni Lehrvertrage und in Ermangelung vertragsmäßigerBestimmungen nach den örtlichen Verordnungen oder dem Orts-gebranche zu beurtheilen.

Art. 62.

Die Aufhebung des Dienstverhältnisses vor der bestimmtenZeit (Art. 61.) kann aus wichtigen Gründen von jedem Theileverlangt werden.