n demselben Verlage erschien:
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Nach dem NeiclMesetz vom 12. Mai 1894bearbeitetvon
ch. Meves,
.,!eichsgerichtsrath.XVII u. 230 Seiten — Cartonnirt M. 3.S0.
„Znin ersten Male tritt uns eine ausführliche Darstellnng dergesammten Nechtsmaterie, wie sie sich nach dem neuen Gesetze ge-staltet, entgegen und zwar, was den Werth des Buches in bedeuten-dem Maße erhöhen dürfte, indem sein Verständniß auch breiterenKreisen erschlossen wird, nicht in Form eines abstrakten für den Ju-risten berechneten Kommentars, sondern in systematischer jedemverständlicher Darstellung. Der Wortlaut deS Gesetzes leidetjedoch keine Beeinträchtigung, der 268 Seiten zählenden syste-matischen Tarstellung ist auf Seite V bis XVII der Gesetzestextvorausgeschickt.
Das Werk läßt an Al.lseitigkeit und Gründlichkeit nichtszu wünschen übrig und findet man in demselben auf alle auftauchen-den Fragen eingehende Beantwortung. Von besonderem Wertheist, daß der Herr Verfasser auf die Abweichungen des neuen Gesetzesvon dem bisherigen Rechte stets besonders aufmerksam macht undanch auf S. 5 bis 9, dann in Kap. XII auf S. 264 bis 268 dieAbweichungen im Zusammenhange erörtert und die UebergangS-verhültnisse schildert.
Wir empfehlen das Buch dem Kanfmnnnsstnnds angelegent-lichst." G. Hack in der „Handels-Akademie".