MWer in Konkiirgsiilheil.
Ciue Anleitung für die Geschäftswelt,me sie sich in koiiliurstn ihrcr Schuldner z» vechalten hat.
Äiit pnittischc» Ratlischläqe»,ÄiiisN'i» '^u An»ieldun^ci> .'e. und Zachvegister. ,
Von E. Christian»,
»önigl, Picunischc», AuitS.iciul't^>>i>l>Cartonnirt M. I,SV.
„Es ist erfreulich, daß ein berufener richterlicher Sachverständiger,der das Verfahren aus der Praxis kennt, und dem eine volle Ueber-sicht über das Nechtsgebiet zu Gebote steht, sich der Mühe unterzogenhat, ein Hülfsbüchlein herzustellen zum Nutzen und Frommen derParteien, die sich in der traurigen Gewißheit befinden, einen Theilihrer Forderungen bei der Vertheilnng der Masse einzubüßen. ZurWahrnehmung seiner Rechte als Konkursgläubiger reicht für diesender Besitz einer Neichs-Konkursordnung nicht ans, sondern er bedarfhierzu eines zweckmäßig eingerichteten, gerade für diesen Zweck ge-schriebenen Hülfsmittels, und ein solches können wir in dem obenangezeigten Werkchen unseren Lesern warm empfehlen."
Berliner Gcrichtszcitung.
„Die Geschäfts- und Handelswelt, welche leider zu oft in dieLage geräth, in Konkursen ihrer Kundschaft betheiligt zu werden,machen wir hiermit aufmerksam auf den erschienenen „Rath geb erin Konkurssachen" von Amtsgerichtsrath Christiani, der injeder Richtung praktische Winke und Rathschläge enthält und als er-schöpfender Rechtsbeistand auf diesem Gebiete sich darstellt. Beigegebensind dem Buche empfehlenswerthe Muster zu Anträgen auf Konkurs-eröffnung, zu Anmeldungen u. s> w." Mchcr Zeitung.