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Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch und Allgemeine Deutsche Wechselordnung nebst Einführungs- und Ergänzungsgesetzen : (Ausg. m. Seerecht) ; Erläut. durch d. Rechtsprechg d. Reichsger. u. d. vormal. Reichs-Oberhandelsger. / v. Julius Basch
Entstehung
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L.Titel. Vom Kauf. Art. 347.

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zu untersuchen, und wenn sich dieselbe nicht als vertragsmäßig odergesetzmäßig (Art. 335) ergiebt, dem Verkäufer sofort davon Anzeigezu machen.

Versäumt er dies, so gilt die Waare als genehmigt, soweit essich nicht um Mängel handelt, welche bei der sofortigen Untersuchungnach ordnungsmäßigem Geschäftsgänge nicht erkennbar waren.

Ergeben sich später solche Mängel, so muß die Anzeige ohneVerzug nach der Entdeckung gemacht werden, widrigenfalls dieWaare auch rücksichtlich dieser Mängel als genehmigt gilt.

Die vorstehende Bestimmung findet auch auf den Verkauf aufBesicht oder Probe oder nach Probe Anwendung, insoweit es sichum Mängel der übersendeten Waare handelt, welche bei ordnungs-mäßigem Besicht oder ordnungsmäßiger Prüfung nicht erkennbarwaren. -""'°)

Zu Art. 347:

AblieferungAbnahme

Abnehmer, Untersuchung

durch denAgentAnzeigeAusfallsprobenBcweislast

Bezahlung der Waare,keine Genehmigung

Constatirung der Mängel

Dispositionsstellung

Distanzgeschäft

Einschreiben des Anzeigebriefcs

Einzelne Kollis

Frist zur Reklamation

Genehmigung

Geschäftsgang, ordnnngs-mäßiger

Gesetzmäßige Beschaffen-heit der Waare

Gewicht, Angabe des Ge-wichts der bemängelte»Waare

Käuscr, Rechte des

Kenntniß der Mängel

Kollektivsendnng

°°) Ueber die Anwendung des Art. 347vgl. Art. 370 Anm.

^) Die ratio des Art. 347 ist einzig die, daß der Verkäufer nicht zulange im Ungewissen darüber bleiben solle, ob das Geschäft in Ordnung ge-

Nr. 38 -40,43 38

LieferungenMängel, mehrereOrt der Untersuchung

Nr.

77

5S»

47

4g

PlatzgeschättPrinzip des Art. 347Probe, Verkauf aus P

41, 44

55k

3S

SS54

75

5S

nach

7»

K8, 70, 71

Quanlitätsmäugel

73

Rechte des Käusers

79

69

,, VerkäufersReklamationsfrist

SS»

57

37, »1

36»

Stillschweigen nbcr die

» ^

MängelTheilweise zur Disposi-

"

64, 77b

55

tionsstcllnngUeberbringen der Waare

kk»

50

4«

,, 37, 01

Uebcrscndnng

45

36»

UntersuchungVeränderung der Waare

48, 50, 51

K3

Verarbeitnng der Waare

48

Verbrauch der Waare

KS

5«

Verkauf der WaareVichhaudcl

Weiterverkauf der Waare

^

S778

«7», 671-

s«

Weiterverkauf der Waare

79

Versuch

67°

54 SV

Wcrkverdingnngsvertrag

"

7777b

bei dem Kommissionshandel

gangen sei. OHG. v. 16. Nov. 1374, Bd. 15 S. 269. lieber den Zu-sammenhang der Art. 347 u. 349 vgl. Art. 349 Anm. 91.