L.Titel. Vom Kauf. Art. 347.
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zu untersuchen, und wenn sich dieselbe nicht als vertragsmäßig odergesetzmäßig (Art. 335) ergiebt, dem Verkäufer sofort davon Anzeigezu machen.
Versäumt er dies, so gilt die Waare als genehmigt, soweit essich nicht um Mängel handelt, welche bei der sofortigen Untersuchungnach ordnungsmäßigem Geschäftsgänge nicht erkennbar waren.
Ergeben sich später solche Mängel, so muß die Anzeige ohneVerzug nach der Entdeckung gemacht werden, widrigenfalls dieWaare auch rücksichtlich dieser Mängel als genehmigt gilt.
Die vorstehende Bestimmung findet auch auf den Verkauf aufBesicht oder Probe oder nach Probe Anwendung, insoweit es sichum Mängel der übersendeten Waare handelt, welche bei ordnungs-mäßigem Besicht oder ordnungsmäßiger Prüfung nicht erkennbarwaren. -""'°)
Zu Art. 347:
AblieferungAbnahme
Abnehmer, Untersuchung
durch den —AgentAnzeigeAusfallsprobenBcweislast
Bezahlung der Waare,keine Genehmigung
Constatirung der Mängel
Dispositionsstellung
Distanzgeschäft
Einschreiben des Anzeigebriefcs
Einzelne Kollis
Frist zur Reklamation
Genehmigung
Geschäftsgang, ordnnngs-mäßiger
Gesetzmäßige Beschaffen-heit der Waare
Gewicht, Angabe des Ge-wichts der bemängelte»Waare
Käuscr, Rechte des
Kenntniß der Mängel
Kollektivsendnng
°°) Ueber die Anwendung des Art. 347vgl. Art. 370 Anm.
^) Die ratio des Art. 347 ist einzig die, daß der Verkäufer nicht zulange im Ungewissen darüber bleiben solle, ob das Geschäft in Ordnung ge-
Nr. 38 -40,43„ 38
LieferungenMängel, mehrereOrt der Untersuchung
Nr.
77
5S»
47
„ 4g
PlatzgeschättPrinzip des Art. 347Probe, Verkauf aus P—
41, 44
„ 55k
3S
„ SS—54
75
„ 5S
„ nach „
7»
„ K8, 70, 71
Quanlitätsmäugel
73
Rechte des Käusers
79
„ 69
„ ,, VerkäufersReklamationsfrist
SS»
„ 57
37, »1
„ 36»
Stillschweigen nbcr die
» ^
MängelTheilweise zur Disposi-
"
64, 77b
„ 55
tionsstcllnngUeberbringen der Waare
kk»
„ 50
4«
,, 37, 01
Uebcrscndnng
45
„ 36»
UntersuchungVeränderung der Waare
48, 50, 51
K3
„
Verarbeitnng der Waare
48
Verbrauch der Waare
KS
„ 5«
Verkauf der WaareVichhaudcl
Weiterverkauf der Waare
^
S778
«7», 671-
„ s«
Weiterverkauf der Waare
„ 79
Versuch
67°
„ 54„ SV
Wcrkverdingnngsvertrag
"
77—77b
bei dem Kommissionshandel
gangen sei. OHG. v. 16. Nov. 1374, Bd. 15 S. 269. lieber den Zu-sammenhang der Art. 347 u. 349 vgl. Art. 349 Anm. 91.