306 S, HandelSgesctzb. 4, Buch, V. d, HaudelSgeschäftcn. Art, 355.
und Schadensersatz wegen verspäteter Erfüllung verlangen, oder ober statt der Erfüllung die Waare unter Beobachtung der Bestim-mungen des Artikels 343 für Rechnung des Käufers verkaufen undSchadensersatz fordern, oder ob er von dem Vertrage abgehen will,gleich als ob dersebe nicht geschlossen wäre. °—">)
Art. 355."^") Wenn der Verkäufer mit der Uebergabe der
°) Art. 354 setzt Verzug des Käufers mit derZ a hlu » g deSKaus -preise? voraus; wenn der Käufer die vom Verkäufer begehrte Er-füllung durch sein fortgesetztes Verhalten unmöglich gemacht hat, hatdie Bestimmung des An, 354, daß der Schadensersatz durch einen nachArt, 343 vorzunehmenden Verkauf der Waare liquidirt werden muffe,keine Geltung, vielmehr sind nur die bezüglichen allgemeine» Prinzipien maß-gebend, RG, v, 1k, März 1880, Bd, i S. 62.
Der Verzug mit der Zahlung beginnt mit dem Verzüge der Vor-nahme der Spezifikation, so daß von da an der Käufer die durch die spätervorgenommene Spezifikation festgestellte KauspreiSschuld zu verzinsen hat.Eine Klage auf Vornahme der Spezifikation ist zulässig, cS folgt aber darausnoch keineswegs, daß der Verkäufer eine solche erheben müsse. RG. v,9, März 1892, Bd, 29 S. 17.
°) Ist durch ein Erkenntniß entschieden, daß der Verkäufer zn erfüllenhabe, so darf wegen später eingetretenen Verzuges kein Theil eine andereWahl treffen (OHG. v. 27. März 1872, Bd. 5 S. 341); der Käufer darfauch nicht vom Vertrage zurücktrete». OHG. v. 6. Juni 1873 Bd, 10S. 245.
^) Zur Klagebegründung dcS Verkäufers muß der Nachweis geführtwerden, daß die Waare (nicht blos Lieferuugspfticht) vertauft worden unddaß dies am ErfttlluugSorte geschehen sei, OHG. v. 15. Jan. 1873, Bd, 8S. 375.
°) Den Mehrerlös muß der Verkäufer dem Käufer herausgebe»,OHG, v. 1, Febr. 1876, Bd. 20 S. 223.
°») Bei der Wahl dcS VcrkaufSzeitPuuktes braucht sich der Verkäufernicht durch das Interesse deS Käufers leite» zu lasse«, »ur darf er nicht ausArglist absichtlich ciueu dem Käufer besonders ungünstige» Zeitpunkt wähle»,OHG. v. 15, Srpt, 1876, Bd. 21 S. 158.
°>>) Die AiiSttbnng des SelbsthülfcverkaufcS im Falle deS Art. 354ist im allgemeinen nicht an eine bestimmte Zcitgrcnzc gcbnndcn. Der Käuferwird durch diesen Grundsatz anch bei einer, erheblichen Preisschwankungenulitcrworfcucu Waare nicht iu unbilliger Weise benachthciligt, da eS ihmjederzeit freisteht die Waare abzunehmen; ein arglistiges Hinansschicbcn desVerkaufes braucht der Käufer nicht gelte« zu lassen; unter Umständen kannin dem schweigenden Verhalten dcS Verkäufers ein solches Hinausschiebe»gesunden werden. RG. v. 8, Nov, 1893, Bd. 32 S. S2.
°c) Art. 354 erfordert nicht nothwendig einen von dem Verkäufer selbstvorgenommenen Verkauf der Waare. Wenn eine nur der Gattung nach bc-