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Die im Art. 710 erwähnten Gegenstände sind beitragspflichtig, soweit sie ge-rettet sind.
Die Bodmereigelder sind nicht beitragspflichtig.
Art. 726.
Wenn nach dem Haverei-Falle und bis zum Beginn der Löschung am Endeder Reise ein beitragspflichtiger Gegenstand ganz verloren geht (Art. 706), oderzum Theil verloren geht oder im Werthe verringert wird, wohin insbesondere derFall des Art. 724 gehört, so tritt eine verhältnißmäßige Erhöhung der von denübrigen Gegenständen zu entrichtenden Beiträge ein.
Ist erst nach Beginn der Löschung der Verlust oder die Werthsverriugerungerfolgt, so geht der Beitrag, welcher auf den Gegenstand fällt, soweit dieserzur Berichtigung desselben unzureichend geworden ist, den Vergütungsberechtigtenverloren.
Art. 727.
Die Vergütungsberechtigten haben wegen der von dem Schiffe und der Frachtzu entrichtenden Beiträge die Rechte von Schiffsgläubigern (Tit . 10). Auch in
Ansehung der beitragspflichtigen Güter steht ihnen an den einzelnen Gütern wegendes von diesen zu entrichtenden Beitrages ein Pfandrecht zu. Das Pfandrechtkann jedoch nach der Auslieferung der Güter nicht zum Nachtheile des drittenErwerbers, welcher den Besitz in gutem Glauben erlangt hat, geltend gemacht,werden.
Art. 728.
Eine persönliche Verpflichtung zur Entrichtung des Beitrages wird durch denHaverei-Fäll an sich nicht begründet.
Der Empfänger beitragspflichtiger Güter wird jedoch, wenn ihm bei der An-nahme der Güter bekannt ist, daß davon ein Beitrag zu entrichten sey, für denletzteren bis zum Werthe, welchen die Güter zur Zeit ihrer Auslieferung hatten,insoweit persönlich verpflichtet, als der Beitrag, falls die Auslieferung nicht er-folgt wäre, aus den Gütern hätte geleistet werden können.
Art. 729.
Die Feststellung und Vertheilung der Schäden erfolgt an dem Bestimmungs-orte und, wenn dieser nicht erreicht wird, in dem Hafen, wo die Reise endet.
Art. 730.
Der Schiffer ist verpflichtet, die Aufmachung der Dispache ohne Verzug zuveranlassen. Handelt er dieser Verpflichtung zuwider, so macht er sich jedem Be-theiligten verantwortlich.