Inhalts-Uebersicht.
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Allgemeine Bestimmungen. Art. 1—3.
Erstes Buch: Vom Handelsstande.
Erster Titel. Von Kaufleuten. Art. 4—11.
Zweiter Titel. Von dem Handels - Register. Art. 12—14.
Dritter Titel. Von Handelsfirmen. Art. 15—27.
Vierter Titel. Von den Handelsbüchern. Art. 28—40.
Fünfter Titel. Von den Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten. Art. 41—56.Sechster Titel. Von den Handlungsgehülfen. Act. 57—65.
Siebenter Titel. Von den Handelsmäklern oder Sensalen. Act. 66—84.
Zweites Buch: Von den Handelsgesellschaften.
Erster Titel. Von der offenen Handelsgesellschaft.
Erster Abschnitte Von der Errichtung der Gesellschaft. Art. 85—89.
Zweiter Abschnitt. Von dem Rechtsverhältniß der Gesellschafter unter einander.
Art. 90—109.
Dritter Abschnitt. Von dem Rechtsverhältniß der Gesellschaft zu dritten Personen.
Art. 110—122.
Vierter Abschnitt. Von der Auflösung der Gesellschaft und dem AuStreten einzelner
Gesellschafter aus derselben. Art. 123—132.
Fünfter Abschnitt. Von der Liquidation der Gesellschaft. Art. 133—145.
Sechster Abschnitt. Von der Verjährung der Klagen gegen die Gesellschafter. Art.
146—149.
Zweiter Titel. Von der Kommandit-Gesellschaft.
Erster Abschnitt. Von der Kommandit-Gesellschaft im Allgemeinen. Art. 150—172.Zweiter Abschnitt. Von der Kommandit-Gesellschaft aus Aktien insbesondere. Art.173—206.
Dritter Titel. Von der Aktien - Gesellschaft.
Erster Abschnitt. Allgemeine Grundsätze. Art. 207—215.
Zweiter Abschnitt. Rechtsverhältniß der Aktionäre. Art. 216—226.
Dritter Abschnitt. Rechte und Pflichten des Vorstandes. Art. 227—241.
Vierter Abschnitt. Auflösung der Gesellschaft. Art. 242—248.
Fünfter Abschnitt. Schlußbestimmungen. Art. 249.
Drittes Buch: Von der stillen Gesellschaft und von der Vereinigung zu einzelnen Handels-gesellschaften für gemeinschaftliche Rechnung.
Erster Titel. Von der stillen Gesellschaft. Art. 250—265.
Zweiter Titel. Von der Vereinigung zu einzelnen Handelsgeschäften für gemeinschaftlicheRechnung. Art. 266—270.
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