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auf dem Kirchhofe von St. Stephan zu Mainz . Rechts neben dem Kopfe der Figur iß dasWappen Gänsfleißh, links das der zum Jungen, oder ihrer Wappengenoffen, angebracht.Es iß nicht zu entfdieiden, ob es ßch um einen Sohn des Stammvaters Friele (11) handelt,dem dann wol mindeßens drei Ehefrauen zugetheilt werden müßten, deren jede einenFriele getauften Sohn hatte; oder ob es ßch um einen Neffen oder Enkel handelt. DieVor-lage findet ßch ebenfalls auf der Mainzer Stadtbibliothek. Je nach der getroffenen Wahlwürde dann dem Friele (11) auch eine Ehefrau mit dem Hörnerwappen zuzuweifen fein.
(III3) CLARE zur Laden. Es muß dahin geßellt bleiben, ob eine Clare zur Laden,Priorifßn zu S. Agnes in Mainz , als Schweßer von 137 u. 38 einzureihen iß. Sie kommtvon 1450—53 als folche vor (Mainzer Stadtarchiv, noch ohne Nummer, u. DarmßädterArchiv, Urk., Mainz , Stadt, N. 1575).
IV.
PI »« p i Zu IV 1, 2, 3, 4, 5,8 und 9 vergleiche man die Belege
Belege zur /\nnentarei. zu j 34> 25> 12> 4 u . { . zu IV7 den Abfchnitt v.
(IV6) WERNER Wyrich zum ßeinen Crame, Bürger zu Mainz, der Vater der Eisgen.Er wird zuerß in einer Urkunde vom 26. Juni 1370 genant. Damals gewann er feinendritten Bann über eine Anzahl Mainzer Häufer, Grundftücke und Grundzinfen. Eswerden aufgeführt: 1) das Erbe zum ßeinen Crame, hinter den Gaden gelegen. Esgrenzte an das Erbe zum Fleminge, nach dejfen Seite es drei Lichtöffnungen vonAlters zu haben berechtigt war. Das Haus lag Markt 1 und Schuftergaffe 2 (H. Wallau,Alte Häufernamen in Mainz, im 1891er Adreßbuch für Mainz). 2) Das Häuschen, das vordem ßeinen Crame ßehet. 3) 16 fl. auf dem Erbe zu der kleinen Luczernen auf demHauwemarte gelegen. 4) 4 Pfd. Heller Grundzins auf einem Haufe an der niederßenFißhpforte, das Brunen zum Rade iß. 5) l l / 2 Morgen Wingerte vor der Gaupforte amSalzberge. 6) der Hof zum Foße auf der Schweinmißen. 7) 4 Häufer, die gegen FockenLangenafen, dem Weber, über gelegen find. 8) der Hof zum Schellenßhläger. 9) DasSteinhaus zum Schellenßhläger, allernächß an dem Fuße. 10) Das andere Haus und Hof,auch zum Schellenßhläger genant, neben dem Steinhaufe auf der Schweinmiße (Original-urkunde von 1407, in welche die von 1370 aufgenommen ift. Stadtarchiv Mainz , Urk. III,878; Copialbuch von St. Peter II, f. 217, im Darmstädter Archive). Es hat den Anßhein,als wenn Werner Wirich diefe gerichtliche Beftätigung feines Grundbeßtjes anläßlich einesErbfalls, etwa dem Tode feinesVaters, erwirkt hätte. Im Jahre 1378 bekennt ßch Volgmarv. Wackernheim gegen W. W. zum ßeinen Krome, Bürger zu Mainz , zu einer Schuld v.118fl. (Ingelheimer Gerichtsbuch imDarmßädterArchive,N.35). DieErwähnung zum Jahre1385, gemeinfam mit feinem Stieffohne Henne, ßehe in der Urkundenbeilage X, I. ImJahre 1399 iß er erßer Zeuge bei der Eheberedung des Otte, Heinzen Schencken Sohn,und der Grede, Pedirmans Tochter zu Silberberg, vor drei Perfonen von den alten Ge-ßhlechtern. Dabei war auch Peter Blasofen, der vermutliche Schwiegerfohn des Frielezur Laden (Darmßädter Archiv, Urk., z. Jungen). Am 30. Juni 1400 bewohnte W. W. denHof zur Sommerwonne (Schaab, E. B. II, S. 466). Am 5. April 1402 war er verßorben.In einer Urkunde von diefem Tage für Jekel Hircz den Jungen heißt es, daß diefem16 Schillinge Grundzins auf zwei Häufern in der Huntgafle, hart an dem Orthaus, daunfer Frauen Bild an ßehet, bei der großen Sommerwyllen, beßätigt werden, mit demBemerken, daß Wernher Wyrich felge einen eben fo hohen Zins darauf gehabt habe.