Zweite Vorrede.
Von dem vorliegenden Werk sind die ersten 15 Bogen,als erste Lieferung, zu Ende des Monats October v. I.,also etwa acht Tage nach der.Eröffnung der leipziger Wech-selconferenz, erschienen. Den übrigen Theil des Werkes,welcher vollständig ausgearbeitet war, hat der Verfasser,nachdem am 9. December die Confercnz ihre Sitzungengeschlossen hatte, einer durchgreifenden Revision unterwor-fen, um demselben die Erfahrungen, welche er als Mit-glied der Confercnz gemacht, zu Gute kommen zu lassen.Diese Arbeit war eben beendet, als die pariser Nachrich-ten vom 24. Februar eintrafen. Seitdem ist es demVerfasser unmöglich gewesen, die von dringenden Amts-gcschäftcn ihm übrig bleibende Muße dem Wechselrechtauch nur in der geringsten Maaße zuzuwenden. Er konntefür die Beschäftigung mit diesem friedlichen Recht denSinn nicht gewinnen. Dem Werk fehlt daher ein zwei-facher Anhang, welcher dasselbe nach der ursprünglichenAbsicht des Verfassers beschließen sollte: eine kurze Dar-stellung der Geschichte des Wcchselwesens und Wechsel-rechts, und eine kurze Beleuchtung des Entwurfes derleipziger Wechselconferenz. Die erstere sollte besondersdarauf aufmerksam machen und das nachweisen, daß un-sere jetzige acceptirte und indossirte Tratte ursprünglich ineiner Menge einzelner Urkunden sich darstellte, deren unsmanche, die bisher übersehen wurden, aufbewahrt sind,und wie allmählig die mehreren Papiere in-eines sich con-centriren, und alle Wechselverträge und sie begleitenden