Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1847) Das Wechselrecht : zur 1. und 2. Auflage des ersten Bandes
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Das Handelsrecht. Vierter Theil. Die Handelsgeschäfte.Dritter Abschnitt. -Die Zahlung. Zehnte Abtheilung. 'DerWechsel.

Der Wechsel.

Einleitung.

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Das Wechselwescn.

Von dem unermeßlichen Gebiet der allgemeinen Han-dclswisscnschaft H begreift einen Theil das Handelsrecht,welchem das Wcchselrecht, einen andern Theil das Han-delswesen welchem das Wechselwescn angehört. Der

Unterschied des Wechselrechts und des Wechselwescns ist derdes Juristischen und Faktischen. Das Wechsel wesen um-faßt das faktische Getriebe des Wechselverkehrs, also dieArten und Formen der vorkommenden Wechsel, den Zweckund das Verfahren der bei den Wechseln betheiligtcn Per-sonen, die Verhältnisse, welche sie durch den mannigfalti-gen Wechsclverkehr begründen wollen, es umfaßt also inBetreff der Wechsel das Faktische, das Thatsächliche, denThatbestand. Das Wechselwescn ist der Inhalt derWechsclwissenschaft, der Wechselkunde. Weilaber das Thatsächliche durchweg juristischer Natur ist, daes stets auf die Begründung von Rechtsverhältnissen ab-gesehen ist, so darf der Darsteller des juristischen Blickes

1) Vgl. oben Bd. 1. Z. 1.

2) Vgl. oben Bd. 1. 8. 2.

Thöl's Handelsrecht. 2r Bd.

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