Erster Abschnitt.
Der Wechsel.
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Character des Wechsels. Die Wechsclstrenge.
' Das Charakteristische des Wechsels ist die Wechsel-strenge. Die Wechsclstrenge ist dreifach. Es ist znunterscheiden die materielle'Wechselstrenge, dieprocessualische Wechselstrenge, und die zu diesergehörende Personalhaft, Wechselhaft, welche letztereallein oft unter der Wechselstrenge verstanden wird. 1. Ambedeutendsten ist die materielle Wechsclstrenge. Sie be-steht in der Gültigkeit des Wechselv crsprech ens.Das Wechsclversprechen ist ein Summenv er sprechen.Wechselversprechcn und Summcnversprechen ist identisch, esgiebt kein anderes Wechsclversprechen als ein Summcn-versprechen ^). Das Recht aus dem Summcnv.ersprechen
1) Das Nechtöinstitnt des Summenversprechcnö ist bishernicht gehörig beachtet worden. Es kommt in einer dreifachenAnwendung hob noch in einer weiteren?) vor, in dem Accepteiner Anweisung, beim Papiergeld, und in den vier Formen desWechselvcrsprechens. In dieser dreifachen Art kommt das Sum-menvcrsprcchen als ein gültig es Versprechen, also als Rechts-institut vor. Das Wechselversprechen hat mit dem Papiergelddas Gcnuö, nämlich das Summcnversprechen gemein, beide un-terscheiden sich aber specifisch von einander. Die neueste Theorieüber die Natur des Wechsels (C. Einert das Wcchselrccht.