Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1847) Das Wechselrecht : zur 1. und 2. Auflage des ersten Bandes
Entstehung
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151. Artend.Wechs. Vcrschicd.Wcchs.in,auf,mitemand. 35

hat auch daS Recht auf den Wechsel. 3. - Das Recht aufdas Geben eines Wechsels, d. i. auf Abschlicßungdes Wcchselvcrtragcs. Es entsteht aus dem Wechsclschlust.4. Das Recht aufHcrausgabe, auf Auslieferung,auf Einhändigung eines Wechsels. Es bezeichnetdas persönliche Recht, nicht das dingliche. Es bestehtz. B. gegen den Depositar, den Commodatar, den Man-datar, den Psandnchmer, den Ecdenten, welcher denWechsel, nachdem er ihn ccdirt hat, den Wechsclgläubigcr,welcher den Wechsel, obgleich er wegen seines Rechts ausdemselben befriedigt ist, noch nicht ausgehändigt hat.

8. 151.

Arten der Wechsel. Verschiedene Wechsel in, auf, mit einander.

I. Unter Wechsel versteht man das Papier und dasWcchsclversprechen. Diese Zweideutigkeit ist der Gruudmehrfacher Unklarheit. Man sagt: der Wechsel sei ent-weder ein trassirter Wechsel oder ein eigener Wechsel.Dieß ist wahr und erschöpfend als eine Einthcilung nach-dem Papier, d. h. nach der Form der Urkunde. DerUnterschied ist der, daß der trassirte Wechsel, die Tratte,einen Zahlungsauftrag enthält, der eigene Wechsel nicht.Erschöpfend ist die Einthcilung, weil das Trattenpapierdas Acecpt aufnimmt, und weil das Papier der Tratteund des eigenen Wechsels das Indossament aufnimmt.Da das Accept und das Indossament aber auch auf se-paraten Papieren vorkommen kann, so giebt es richtigervier Arten von Wechseln: die Tratte, das Indossament,das Accept, den eigenen Wechsel. Dem Wcchselvcrsprc-chcn nach giebt es aber drei Arten von Wechseln, nichtzwei und auch nicht vier, den Wechsel des Trassanten,des Acccptanten, des Gebers eines eigenen Wechsels. Der

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