Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1847) Das Wechselrecht : zur 1. und 2. Auflage des ersten Bandes
Entstehung
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8. 158. Vierfacher Werth der Tratte. Cours. 63

oder verspricht wie der Trassat, so auch der Nothadressat,der unbeauftragte Jntervenient, und deren Avalist. DieRegreßsumme verspricht wie der Trassant, so auchder Indossant, und deren Avalist. Eine Valuta liegtjedem Bcgcbungsvertrag unter, der Tratte, wie dem In-dossament. Eine Deckung jedem Acceptationsvcrtrage,dem Aceept des Trassaten, wie des Nothadressaten, wiedes Ehrenacceptanten. Dem Aval entweder Valuta oderDeckung. Wechselsumme und Deckung, so wie Regreß-summe und Valuta treffen so zusammen, daß, wer dieerstere schuldet oder zahlt, die letztere zu fordern hat. 6.Der Cours der Wechselsumme ist der Marktpreis der-selben Er bestimmt immer die Rcgreßsumme, undzuweilen die Valuta und die Deckung. Das Wort Va-luta wird übrigens in einem vierfachen Sinn gebraucht.Man nennt die Wechselsumme Valuta, die RegreßsummeValuta, die Valuta Valuta, die Deckung Valuta. Indiesem Sinn wird also immer Valuta gegen Valuta ge-geben. Bei der Bestimmung des Verhältnisses zwischender Gcldsorte des Platzes, von welchem aus, und derGeldsorte des Platzes, auf welchen hin die Tratte gezo-gen wird, wird die eine, und welche dieses sei, steht al-lenthalben durch Üsance fest ^), stets als unveränderlicheEinheit zum Grunde gelegt, die s. g. feste Valuta, wäh-rend die andere die s. g. veränderliche Valuta, in ih-rer Größe schwankt, indem diese dem inneren Gehalt nachentweder dein inneren Gehalt der festen Valuta entspricht,

1) Vgl. oben Bd. 1. 8. 64.

2) Es ist nicht gleich, welcher Platz die feste Valuta hat,sie gewährt besondere Vortheile. Büsch Darstellung II. S.181183.