Sechster Abschnitt.
Die Präsentation.
§. 188 .
Die Präsentation.
Die Präsentation des Wechsels ist die Vorzeigung desWechsels. Sie geschieht von verschiedenen Personen anverschiedene Personen zu verschiedenen Zwecken. Es istdaher, wenn schlechtweg von der Präsentation, selbst inden Wechselordnungen, etwas bemerkt oder bestimmt wird,etwas zu ergänzen, denn selten ist jede Präsentation ge-meint. Jede Ansprache, also auch jeder Wcchselanspruch,welche das Daseyn eines Wechsels, oder eines Wechselver-trages voraussetzt, geschieht unter Vorzeigung des Wech-sels. An diese Vorzeigung schließt sich dann zuweilen dieAuslieferung des Wechsels an den Präsentaten an, der ihnentweder behält oder zurückgiebt. Die Präsentationen,welche am häufigsten vorkommen, sind folgende vier. 1.Die Präsentation zur Zahlung. So heißt die Vorzeigungdes Wechsels, welche die Zahlung der Wcchselsumme be-zweckt. Sie geschieht dem Trassaten, dem Nothadressatcn,einem Dritten. Diese können überdies' Acccptanten seyn.2. Die Präsentation zum Acccpt. Sie bezweckt die Ac-ceptation des Wechsels. Sie geschieht dem Trassaten, demNothadressaten, einem Dritten. 3. Die Präsentation zurEinlösung. So heißt die Vorzeigung des Wechsels, welchedie Zahlung der Negreßsumme bezweckt. Sie geschieht