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Die Acceptation.
ben, Eintritt der Verjährung. Die Depositen geschiehtauf Kosten des Wechselnehmers ^), denn sie ist Folge da-von, daß dieser am Verfalltag die Zahlung der Wechsel-summe nicht beantragt hat. Den Acccptanten befreiet vonseinem Wechselversprechen weder mangelnde Deckung,noch mangelnde Valuta, noch erhaltene Contreor-d r e. Verübter Betrug oder Zwang kann ihn befreien.
4) Vgl. besonders Helfe und Cropp Abhandlungen. Bd. I.S. 568.
5) A. M. ist Wender W.R. Bd. 2. S. 162.