Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1847) Das Wechselrecht : zur 1. und 2. Auflage des ersten Bandes
Entstehung
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§. 247. Die Legitimation.

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Accept präsentirm und verwahren soll, nicht zugemuthctwerden kann, auf den Verfalltag desselben zu achten, unddaß es gerade im Interesse des Mandanten ist, wenn derWechsel präjudicirt wird, weil nun der Regreß wegfällt,und dem Recht, daß dieses selbst seinem Mandanten, Ver-ven Wechsel weiter begab, nicht mehr zusteht, er aber mitden späteren Wechselnehmern außer Verbindung ist"Daher gilt, ungeachtet der von dem Inhaber der Primavorgenommenen Protestation der letzter» der Wechsel fürpräjudicirt, so daß der Regreß nicht salvirt ist, wenn dasVerfahren hinsichtlich der Secunda verspätet ist

12) Das mit...." Bezeichnete fast wörtlich aus CroppGutachten. S. 101. 102. Vgl. auch Einert W.N. S. 438446. Die legislatorischen Gründe, welche dasselbe Resultat er-geben, ebenfalls Cropp a. a. O. S. 102. 103. und in derSchrift (von Clcynmann) über Wechsclduplicate. S. 1316.Anderer Ansicht ist Bcnder W.N. Bd. 1. S. 546550.

13) Vgl. Kosegarten im Archiv für das Handelsrecht.Bd. 2. Nr. 27. S. 522533.