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Trassirte und eigene Wechsel.
Trassanten und Trassaten dieselbe Person hat, heißt eincigentrassirter Wechsel, man könnte sie auch einen Wechselauf sich selbst gezogen, auch einen Wechsel an eigeneAdresse nennen. Eine solche Tratte ist als ein eigenerWechsel, oder als eine Tratte zu behandeln, je nachdemdie Identität des Trassanten und Trassaten aus der Ur-kunde ersichtlich oder nicht ersichtlich ist. 1. Eine Tratte,welche als Trassanten und Trassaten dieselbe Person aus-weiset, ist durchweg als ein eigener Wechsel zu behan-deln, auch wenn sie nicht acceptirt ist. Denn eine solcheTratte enthält das einfache Versprechen des Ausstellers,die Wechselsumme zu zahlen^). 2. Eine Tratte, welcheals Trassanten und Trassaten dieselbe Person hat, abernicht ausweiset, ist durchweg als eine Tratte zu behan-deln. Dadurch, daß eine Tratte den Trassanten undTrassaten mit demselben Namen bezeichnet, hört sie nichtauf, eine Tratte zu seyn, weil es vielfach vorkommt,daß verschiedene Personen denselben Namen oder dieselbeFirma führen. 3. Nicht zu verwechseln ist mit dem ci-gentrassirten Wechsel, welcher immer die Form der Trattehat, ein eigener Wechsel der Form nach, welchem dieForm der Tratte beigefügt ist, durch den Zusatz: aufmich selbst und angenommen. 4. Der eigentrassirte Wech-sel kann auch ein domicilirter Wechsel seyn.
2) Denn wenn A. zu sich selbst spricht: Zahle dem B., sosagt er: Ich will, daß ich zahle; also: Ich will zahlen. Erverspricht also die Zahlung der Wechselsumme. Man solltesich durch die Formel in den eigenen Wechseln, auf mich selbstund angenommen, darauf aufmerksam machen lassen, nicht daßdieses bei den eigenen Wechseln ein unnöthigcr Zusatz sei, son-dern daß auf sich selbst gezogene (eigentrassirte) Wechsel eigeneWechsel seyen.