68 Der Handel, h. 14. Handelszweige.
letzteren empfangen und befördert werden (Speditions-güter). — Gleichbedeutend mit Ausfuhrhandel und Ein-fuhrhandel braucht man, weil jener Forderungen, dieserSchulden gegen das Ausland begründet, auch, in einerBedeutung des Wortes, Activ Handel und Passiv-handel. In einer zweiten Bedeutung ist der Aus-fuhrhandel sowohl wie der Einfuhrhandel für ein Gebietentweder Activhandel oder Passivhandel, je nach-dem es zu dem für den Handelsverkehr mit einem andernGebiet erforderlichen Aufwand von Capitalien und Kräftenmehr oder weniger als dieses hergiebt, nämlich zunächst,denn es wird der Aufwand hinterher durch Verkaufspreis,Fracht u. f. w. vergütet III. Landhandel und See-handel. Insofern die Waare zum Zweck des Umsatzesüber die See transportirt wird, oder der Transport aufdem Lande oder einein Binnenwasser (Seen, Flüssen, Ka-nälen) geschieht, ist der Handel entweder Seehandel oderLandhandel.
3) Über Binnenhandel vgl. Rau Vwlehrc §. 4l>9— 4ll.Vwpolitik tz. 235—296. — Über Aus- und Einfuhrhan-del: Rau Vwlchre §. 412—431. Rau Vwpolitik §. 297—399. — Über Zwischenhandel: Rau Vwlehre tz. 432—434. Rau Vwpolitik h. 310—315. Busch Darstellung I.S. 149. 150. — Über Activ- und Passivhandel: RauVwlehre tz. 415. 416. Busch Darstellung I. S. 1 53. 154.