§.30. Dritte Voraussetzung. Materieller Zusammenhang. 129
glaubte Verhältniß einer gewöhnlichen, nicht das wirk-liche einer außergewöhnlichen Procura, entscheidet zumVortheil des Dritten. Also immer ist für die institorischeKlage wesentlich, daß der Contract entweder dem beson-dern Zweck der Anstellung dieses Jnstitor, oder dem all-gemeinen (gewöhnlichen) Zweck der Anstellung eines der-artigen Jnstitor entspricht. Der Contract muß entspre-chen, nämlich im materiellen Zusammenhang zu demGeschäftsgebiet des Jnstitor wirklich oder möglicherweisestehen, dahingegen auf des'Jnstitors Benutzung desselbenfür das letztere, die Verwendung, kommt es nichtwesentlich^, und auf seinen Willen, zu verwenden, garnicht an. Die Verpflichtung des Principals wird alsoeinmal begründet und bestimmt durch seinen wirklichenWillens Daher ist die institorische Klage begründet,wenn der Principal das von dem Jnstitor als solchemabgeschlossene Geschäft speciell auf seinen Credit genom-men hat -, es liegt darin eine Ratihabition. Ein wieder-holtes Ratihabiren hat nicht die Verbindlichkeit, auch
3) I-. 1. H. 8. 9. 7. Pr. O. cl<z sxsrcitoria actious.
4) Ferner durch seinen vermuthlichen Willen. Hiervonunten §. 3I.V.
5) Denn dadurch ist die Beziehung dieses Geschäftes aufdieses Gcschäftsgebiet anerkannt. I,. 19. ß. 2. v. In t. NadsrnasPrasPositus a Patrs tilius, insrciurn causa. rautuaiu PscuiriarnaccsPit: Pro so Pater ääsjussit: ctiaru iustrtoria ad so Pststur,cum accöPtas Pscuuias «Pscisiu tiächuhcnäo ns^otio tadsruaswiscusrit; vielleicht zum Überfluß, vielleicht mit Nutzen, umfaktischen oder juristischen Schwierigkeiten des Processes zu ent-gehen. II,. 5. tz. 13. O. In t. 1^. 7. tz. 2. O. clo sxercit. act. —Anders nimmt die Iv. 19. O. cit. Kritz Pand. R. I. S. 335.Vgl. preußisches Landrccht §.598 — 519. OääiA-o cls comsrcio.^.rt. 178. Ooäi^o comrnorcial. ^.rt. 146.
Thöl'S Handelsrecht, tr Bd. 3e Aufl. g