Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1854)
Entstehung
Seite
130
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Für die Haftung des Principals* ist der Inhalt derProcura bedeutend. Dieser kann vom Principal wört-lich ausgesprochen seyn, und unterliegt dann den allge-meinen Auslegungsregeln. Er kann aber auch aus derganze« Stellung, die dem Jnstitor gegeben worden ist,als ein stillschweigend ausgesprochener beurtheilt werdenmüssen. Der Zweck der Anstellung ist, wie sich von selbstversteht', entscheidend. Welche Mittel, d.h. welche ein-zelnen Rechtsgeschäfte durch denselben als concedirt zubetrachten sind, ist nach dem Vernünftigen mit Berück-

6) 1^.8. O. czuock euiu so, c^ui in aliona, xotost. (14. 5.).so1sbat . . . susochsrs ctsdituin, st solvsrs. O. A. G. ZULübeck . 1851. (Seuffert Archiv Bd. 6. Nr. 32).

*) Und natürlich nicht nur der äußeren, sondern auch derinneren Seite nach.

l) I/. 2. O. üö stirisclietions (2. 1.). U. 113. U,. 147. O. eisR, ck. (50. 17.).

Der Jnstitor.

fernere gleiche Geschäfte zu vertreten, zur Folge, dochkaun es bedeutend seyn für die Annahme, wie weit derJnstitor seiner Stellung nach gehen durfte, und soweitdem Principal auch für die Zukunft präjudicirlich werdenDaher bedarf die besondere Erweiterung der durch denallgemeinen Zweck der Anstellung eines derartigen Jnstitorgegebenen Procura nicht der Anmeldung, damit die insti-torische Klage begründet sei, weil der Principal immerin Gemäßheit der wirklichen Procura hastet, die öffent-liche Anmeldung kann aber 'mehr Kunden herbeiziehen.Daher entsteht zunächst die Frage nach dem Inhalt derProcura.

tz. 31. Ä.Inhalt der Procura.