der Procura kann deshalb verdachterregen.d seyn, weil die-ser gar zu ungewöhnlich erscheint. Übrigens kann zu ge-naues Jnquiriren leicht indelicat seyn, und die Glaubwür-digkeit des Jnstitor, z. B. eines Reisenden, im Geschäftist von seiner sonstigen Glaubwürdigkeit zu unterscheiden.II. Der Dritte muß ferner nachforschen, ob die Umstände,unter welchen der Jnstitor bevollmächtigt ist, vorliegen.Er muß demnach, wenn der Contract nur unter Voraus-setzungen dem Geschäftsgebiet entspricht, sich darum etwas"bekümmern, 1. ob die Voraussetzung vorhanden ist";und 2. ob auch wirklich dem Contract die besprocheneBeziehung auf die Voraussetzung nach den vorhandenenUmständen gegeben werden kann"; und 3. ob der Contractdazu in der abgeschlossenen Maaße erforderlich ist, dochist dies nur im Ungefähren zu bemessen, und nach demin die Augen Springenden", und der Dritte darf, wenn
spricht, nicht direct, aber analogisch die I,. 11. Z. 4. i. k. v.b.t.Vgl. oben tz. 29. und unten tz. 33.
19) Dt in summa ali^uam äiÜALlltiam orsäitorsm äs-bsrs prasstars. D. 7. H. 1. O. äs sxereit. aet.
11) Der Schiffer borgt zu einer Schisssrcparatur auf. Somuß der orsäitor sich darum bekümmern, ob das Schiff wirk-lich einer Reparatur bedarf. D. 7. xr. v. äs sxsreit. aet. „siillucl guogus seisrit, usesssariam rsksetioni pseuniam ssss."
12) Der Schiffer braucht ein Segel, aber ist denn einsolches aus dieser Insel zn haben? So D. 7. tz. 1. v. ässxsreit. aotions.
13) Ist denn zu der Schiffsreparatur so viel Geld erfor-derlich? Das kann natürlich nur im Ungefähren bemessenwerden, daher sagt denn auch die I-. 7. pr. v. äs exsreitoriaaetiolls s14. 1.) si multo tamsn major psermia orsäita kusrit,c^uam aä sam rsm sssst nsesssaria, usu äsbsrs in soliäumaävsrsus äsminum uavis aetionsm äari.
Der Jnstitor.