Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1854)
Entstehung
Seite
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tz. 31. o. Kundmachen der Procura.

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ein Verdacht nicht nahe liegt, der Angabe des Jnstitorvertrauen Nicht aber darum, ob hinterher auch derJnstitor den Contract besprochener Maaßen benutzt".Denn wollte man den Dritten auch mit diesem Beweisebelästigen, so hieße das am Ende ihn verpflichten, selbstden Jnstitor zu machen Unterläßt der Jnstitor dieseBenutzung (die Verwendung), so schadet dieser Mißbrauchlediglich dem Principal, als wäre gleich anfangs ein Feh-ler in der Anstellung begangen

§. 31. s.

Kundmachen der Procura.

Der Principal kann, um ganz sicher zu gehen, nämlichum nicht wider Willen haften zu müssen, seinen Willenkund machen, nämlich den Inhalt der Procura anmelden.

14) Der Schiffer borgt zu einer Schiffsreparatur, undgiebt den Preis der eingekauften Materialien höher an, als erbetrug. So 1^. 1. Z. 19. O. äs sxsrsit. «et. (14. 1.) Ksä etsi ie xrstiis rsrum sieptarurn teksllit wahrster, sxsrcitoris sritäairmum, neu srsäitoris.

15) Z. B. nicht das aufgeborgte Geld in eigenen Nutzenverwendet. Der crsäitor braucht nicht zu beweisen, daß seinhingelichenes Geld auch wirklich auf die Schiffsreparatur ver-wandt worden ist. 4,. 7. xr. O. äs sxsrc. actives. I,. 1. Z. 9.v. eoä. Den Satz belegt auch direct für den Jnstitor I,. 7.ß. 2. O. soä.

16) So sagt es I.. 7. xr. O. äs sxsrc. act. (14. 1.) eoeoportst crsäitorsie lass aästrivAi, ut ixss rsöciseäas eaviscerain suscipiat, st esAvtiuie ävmini Asrat, guvä csrts kuturuiesit, si escssss üabsat prodars, xssueiara ie rsksctioesie sro-Aataie ssss.

17) 1^.1. A. 9. I). äs exsrcitoria actious (14. 1.) imguta-turum sibi, cur talsm xraeposusrit.