tz. 32. Mehrere Institoren desselben Principals. 145
gebiet, so contrahirt der Dritte mit jedem einzelnen gül-tig wenn nicht die Procura kundlich ausspricht, daßsie nur in der Gesammtheit den Principal vertretendBeschränkt die Procura das Recht zu contrahiren auf„einige zusammen," so ist der Ausgeschlossene aus diesemGeschästsgebiet als Jnstitor ausgewiesen^, und der Fallgehört also theilweise unter den ersten Fall. II. Substi-tution des Jnstitor. 1. Der Jnstitor darf einen Sub-stituten bestellen ° d 2. Aber nur soweit nicht auf seineIndividualität Rücksicht genommen ist. Diese Berücksich-tigung steht meistens der Substitution entgegen, selteneraber hinsichtlich einzelner Geschäftsabschließungen, als der
exereitor." d 11. F. 5. O. äs instit. aet. „vel eum nno solo",d. h. für dieses Geschästsgebiet nur dieser Jnstitor. — LoäiAoeoininsreial. Xrt. 927.
2) Iv. 1. ß. 13. I). äs exereitor. aet. Li xlnres sint ina-^istri, non äivisis oküeiis, gnoäeungne eum nno Kestnin erit,obliKalnt exereitorew.
3) I.. 1. H. 14. II. <lo exereit. aet. „si sie xrasxosnit: nealter sine altero gniä Aerat." 1^. 11. A. 5. I). li. t. „vel euinomnibus siinul eontrabi volnit."
4) I.. 11. Z. 2. Z. 6. v. lr. t.
5) Dafür ist die allgemeine Regel der In 8. H. 3. v. man-äati (17. 1.) und eben die oft entgegen gestellte I>. 1. Z. 5. O.äs exereit. aet. (14. 1.), nach welcher für das Substitutions-recht des Schiffers noch stärkere Gründe als für das desJnstitor (kaeilius boe in ina^istro, gnain institore, aäinitten-äurn), also doch auch für das letztere Gründe sprechen. GlückBd. XIV. tz. 393. S. 251—254.
*) Nur diesen einen Satz, ohne die angeschlossenen Limi-tationen, und die Note 5. hat Morstadt H. R. h. 28. d Note111. gelesen, und widerlegt nun meine „verwegene" Behaup-tung dadurch, daß er sie limitirt, aber lange nicht so voll-standig, wie ich es gethan.
Thdl's Handelsrecht. 1r Bd. Ze Aufl. 1<Z