148 Der Institor.
nicht in Betracht 2. Liegt das Widerrechtliche derHandlung darin, daß der Institor, welcher für die Er-füllung eines Contractes als Mittelsperson gebraucht wird,diesen unrechtlicherweise nicht gehörig erfüllt, so sind dienun eintretenden möglicherweise sehr mannichfaltigcn Ver-hältnisse überhaupt nach den Grundsätzen über die Zuzie-hung von Mittelspersonen^ zu bestimmen, ohne daß dar-auf die Qualität des Institor einwirkt*. Denn soweit
2) Hiernach beweiset die oft angerufene I,. 11. A. 4. v. i. k.I>. t. Lest si ipse institor stecipieusti mei causa, stetraxit, stolusipsius proponeriti uoccrc riebet ... nichts für unsere Frage imAllgemeinen, denn der Grund der Haftung des Principals liegtnicht in des Institors stolus, sondern in der Wirkung desselben,daß die Beschränkung der Procura der Dritte nun nicht kannte.Es ist hinsichtlich des Dritten eine casuellc Unkenntniß, einensolchen Casus trägt der Principal. Vgl. den ganzen §. 4. cit.—Eben so in li,. 1. Z. 10. O. stc cxcrcitoria actiouc würde dieEntscheidung ganz dieselbe seyn, wenn die übertriebene Angabcdes benöthigten Geldes auf einem Irrthum des Institorberuhte. Diese beiden Stellen braucht Unterholzner Schuld-verhältnisse Bd. l. S. 419. für den Satz, daß der Principalfür Alles verantwortlich sei, was der Institor „bei Gelegen-heit der von ihm geschlossenen Rechtsgeschäfte verschuldet hat."
3) Hasse Culpa S. 533 — 545. O. A. G. zu Lübeck . 1844.(Hamburger Sammlung Bd. 1. S. 245 —243). O.A.G. zuJena. 1848. (Seufsert Archiv Bd. 4. Nr. 35). I. F. zuBreslau . 1828. (Seufsert Archiv Bd. 4. Nr. 112).
4) Aus diesem Gesichtspunct sind nun auch die einzelnen,zu der unbedingten Behauptung, daß der Principal jede Wider-rechtlichkeit zu vertreten habe, häusig benutzten Stellen zu ver-stehen, und zu erklären. 1. iU. S. Z. 8. v. b. t. „xolliuctormortuuiu spoliavit." — 2. ib,. 5. tz. 3. O. stc stoli mal! et mctusexceptioue (44. 4.) „^ectoris, gui exiAcustis pccuuiis praepo-situs est, etiaiu postcrior stolus stomiuo uocct." — 3. b,. 1.§. 2. O. stc cxcrcitoria actionc. ,, cxcrcitor . . . culpa et stolo