Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1854)
Entstehung
Seite
244
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Die Handelsgeschäfte.

tone Geschäft eingesandten Gegenstände anzunehmen oderzurückzusenden, oder auf sie positive Sorgfalt zu verwen-den wenn er nicht durch Annahme derselben sich zumContrahentenoder zum neAutioi-uin Zostor ^ consti-tuirt hat 4. Wann ist ein schriftlich verhandelterVertrag als abgeschlossen (perfect) anzusehen? Wenn derOfferent sein Anerbieten so allgemein oder lückenhaft ge-stellt hat, daß die reine Bejahung desselben noch keinenperfecten Vertrag bilden kann, so sind nach erfolgter Ant-wort nur erst Tractaten unter den Interessenten, und es

ricloose) und Seuffert Archiv Bd. 7. Xo. 97. S. IIS119.(ebenfalls Lotterieloose); und Zeitschrift für Rechtspflege undVerwaltung für Sachsen. Neue Folge. Von Tauchnitz und Rich-ter. Bd. 1. 1841. Xc>. XI. S. 131163. (ein interessanterRechtsfall mit Entscheidung in drei Instanzen).

9) Die Annahme der mir in Verkaufscommission gesand-ten Waaren darf ich, der ich die Commission nicht annehmenwill, zurückweisen.

19) In einem Briefe, welchen ich erhalte, liegen Staats-papiere mit der Anfrage, ob ich sie als Vorschuß annehmen,und eine Einkaufscommission besorgen wolle, oder Wechsel: obich den Verkauf derselben übernehmen, oder Lotterieloose: obich sie für meine Rechnung spielen lassen wolle. Ich bin, demAntrag abgeneigt, cls ^'uro nicht verpflichtet, die eingesandtenGegenstände zu remittiren, oder zu custodiren; ich habe sienicht angenommen, sie sind mir in die Hände gespielt worden.

1t) Ich nehme eine eingesandte Probe an, um sie zu be-sehen, und mich später zu erklären, ob ich auf den vfferirtenKauf, auf die offerirte Verkaufscommission eingehen wolle.

12) Ich weise die Verkaufscommission zurück, speichere aberdie mir übersandten Cvmmisfionswaaren zur Disposition desAbsenders.

12a) Ein hieher gehörender Fall in Seuffert Archiv Bd. 3.Xo. 7. (O. A. G. zu Lübeck .)