Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1854)
Entstehung
Seite
286
Einzelbild herunterladen
 

Der Kauf und Verkauf.

Theile so, daß Keiner anfangen will, so müssen sie imstrengsten Sinne Zug um Zug verfahren, und wo diesesnicht thunlich ist, bei einem Dritten Waare und Preisdeponiren, von welchen: der Käufer dann jene, der Ver-käufer diesen abholet 2. Nach der Übergabe der Waare.Dann ist die Zahlung gefristet °. Kauf auf Credit,auf Borg, auf Ziel, auf Zeit''. Dann kann derVerkäufer die Lieferung nicht durch die Berufung auf dienoch nicht geschehene Zahlung weigern; die bloße Tradi-tion, sei sie freiwillig oder gezwungen, überträgt das Ei-genthum, gleich viel ob der Credit, welchen der Verkäu-fer gab, ungesichert oder gesichert, und wie sehr er ge-sichert ist; der Verkäufer kann den Kaufpreis erst nachAblauf der Zahlungsfrist, sei es eine beredete oder einedurch den Richter nach Billigkeit festgestellte, fordern,und keine andern Zinsen als Verzugszinsen verlangen.An manchen Orten versteht sich eine kurze Zahlungsfrist,meistens von vier Wochen ° oder sechs Wochen, nach Ge-setz oder Gewohnheit von selbst. 3. Vor der Übergabeder Waare, gleich viel ob kurz vorher oder sofort nachPerfektion des Kaufes, oder in einem andern zwischenlie-genden Moment. Kauf gegen pränumerirte Zah-lung. Dann kann der Käufer die Zahlung des Kauf-preises nicht durch die Berufung auf die noch nicht er-folgte Lieferung weigern, und nach geschehener Zahlung

5) D. 39. O. äö solutionidus. (46. 3.).

6) Z.B. auf 4, 7, 13 Monate, Büsch Darstellung. Bd. t.S. 165. 166; auf einen Monat, a. a. O. S. 168; auf 12Monate, a. a. O. S. 176.

7) Auch nicht Caution verlangen. Vgl. Bülow u. Hage-mann Erörterungen Bd. 5. Uo. VI. S. 44. 45.

3) Busch a. a.O. S. 168. Noback H.W. §.238. S.524.