Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1854)
Entstehung
Seite
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Z. 69. Baarkauf. Creditkauf. Pränumerationskauf. 287

die Lieferung nicht sofort, sondern erst zu der für diesebestimmten Zeit fordern. Die Rechte aus dem Baar-kauf fallen also für den Verkäufer beim Creditkauf, fürden Käufer beim Pränumerationskauf weg.

Baarkauf. Creditkauf. Pränumerationskauf.

(Fortsetzung. Stillschweigende Meinung, insbesondere denEigenthumsübergang betreffend.)

II. Welche Meinung ist als stillschweigend verstandenanzunehmen, wenn es an einer ausdrücklichen deutlichenBeredung fehlt? Man muß unterscheiden: 1. Das Rechtdes Verkäufers auf sofortige Zahlung, wenn er die Waare,sie retinirend, anbietet, oder sie tradirt hat, so wie dasRecht auf Verzinsung des Kaufpreises braucht nicht be-sonders bedungen zu werden. Insofern versteht sich derBaarkauf, nicht der Creditkauf von selbst^. Anders istes natürlich, wenn nach Gesetz oder Üsance eine Zah-lungsfrist sich von selbst versteht; wo dieses ist, mußdurch besondere Beredung die Frist ausgeschlossen werden.Diese Beredung liegt deutlich genug in den Worten: Zugum Zug, und kann nach den Umständen auch in der Clau-fel: gegen Baares, oder: per eentnnt liegen. Eben sowenig bedarf das Recht des Käufers, die Zahlung erstgegen die Lieferung zu machen, und nach bereits gemach-ter Zahlung die sofortige Lieferung zu verlangen, einerbesondern Beredung Insofern versteht sich der Baar-

1) H. 2. I. äo V. 0. (3. 16.) I.. 14. äs R. (50. 17.)I>. 41. Z. 1. v. äs V. 0. (45. 1.).

2) Archiv für die civil. Praxis Bd. 23. Xo. IX. S. 252262. A. M. auch Brackenhoeft in Wciskes Rechtslexikon Bd. 5.S. 65. 56. Note 47. 43.