Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1854)
Entstehung
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Der Kauf und Verkauf.

kauf, nicht der Pränumerationskauf von selbst. 2. DenÜbergang des Eigenthums anlangend, so ist dieFrage: wenn der Verkäufer tradirt hat, ohne bezahlt zuseyn, gilt das Eigenthum als übergegangen^? Das rö-mische Recht läßt das Eigenthum der tradirten Waareübergehen, wenn der Verkäufer bezahlt ist, oder sich so-weit für bezahlt erachten will, weil er Pfand, Bürgen,oder Vertrauen zum Käufer hat^. Es hat also denGedanken: der Verkäufer, welcher tradirte, kann seineSicherheit wegen der Zahlung haben u. in seinem Eigen-thum an der Sache; b. in einer anderweitigen Sicher-heit; o. in bloßem Vertrauen. Da er jedenfalls credi-tirt, weil die Zahlung aufgeschoben wird, so ist er immerein solcher, welcher uliennm kiciom sehuitur, aber entwe-der liäem roi; oder üäom piZmorum, kiclejusso-ris; oder üciem emptoris^. Es kommt also dar-auf an: welche Sicherheit wollte der Verkäufer? wollteer die durch Eigenthum schwinden lassen? Dies meint

3) Oder: unter welchen Umständen versteht sich in dieserBeziehung ein Creditkauf oder ein Baarkauf? Diese eineSeite der Frage: wann ist auf Credit gekauft? behandelt Croppin Heise und Cropp Abhandlungen. Bd. 1. Ho. 21. S. 425432. Bgl. noch OoäiAo sornmorsial. ^.rt. 909921. undIlsnt. vol. II. S. 390392. 427436. Der oben im Textfolgenden Erörterung widerspricht Brinckmann H. R. tz. 77.Note 8. S. 323. 324. mit keinen guten Gründen.

4) H. 41. I. äs rsrum äivisions. (2.1.) I,. 19. O. äs von-Irak. swpt. (18. 1.) 1^. 11. H. 2. O. äs aot. smpti. (19. 1.)D,. 53. O. äs oontrali. smpt. (18. 1.) 1^. 9. ^. 3. O. äs piZns-livtitia aot. (13. 7.) il,. 4. A. 8. O. äs öäsieorn. lilzsrtat. (4t). 5.)Cropp a. a. O. S. 425. 426.

5) Auf eine dreifache Art kann also sidirt werden.