Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1854)
Entstehung
Seite
309
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Z. 73. Übergang der Gefahr. 309

hen ^ u. das ganze Aenus, ehe die spccics ausgeschiedenist. Dann ist der Verkäufer von seiner Verbindlichkeit zuliefern und das Interesse zu vergüten frei, den Kaufpreisbraucht aber der Käufer nicht zu zahlen. Insofern trägtalso der Verkäufer die Gefahr des ganzen Acmis°. Inder ersteren Hinsicht ist der Umstand bedeutend, wie weitdie Contrahenten das ssenns sich gedacht haben; aber nurbei einem übersehbaren ^mmsnicht aber bei einem un-übersehbaren" kann der Verkäufer, um auf den Satz im-possibilium null» csl odli^ntio sich zu berufen, das im-possibile darthun ". Für den Anspruch des Verkäufersauf den Kaufpreis ist der Umstand gleichgültig, weil derVerkäufer, mag das Aenus weit oder eng gedacht seyn,nicht darthun kann, was er muß, daß eine bereits ausge-schiedene sxoeies untergegangen ist. Es kann unter-gehen oder verschlechtern b. eine speeies aus dem Aenus .Dann trifft die Gefahr den Käufer, wenn eben diese

7) Wie steht es bei bloßer Verschlechterung des ganzen

Aönus?

8) I/. 35. H. 7. O. äs oontraü. sinpt. (18. 1.) So auchWächter S. 199. Thibaut. 8. Bd. 2. Z. 478. S. 33.Glück Bd. 17. S. 185. 186. Ohne die 1^. 35. cit. möchteman nach allgemeinen Grundsätzen (Wächter S. 189. 196.199. 266) und nach 1^. 34. Z. 6. O. äs oontraü. empt. (18.1.) unus sniin utiguo psrioulo smptoris vixit, den Käufer zurZahlung des Kaufpreises verbindlich halten.

9) Z. B. so viel Pfund Kasse aus dem Faß X., so vielPfund oder Faß Kasse aus dem Schiff X., aus dem Magazin X.

16) Z. B. so viel Pfund oder Faß Kasse mittlerer Qua-lität, bester Qualität.

11) Nur von einem unübersehbaren Ksnus darf der Satzder Doctrin (er ist kein Quellenausdruck): Llsnus xorirs nonesnsstur verstanden werden.