Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1854)
Entstehung
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Der Kauf und Verkauf.

während die Bedingung schwebt, sein Schaden istDaher ist 2. wenn ein Dritter den Preis bestimmen soll,der Kauf, hinsichtlich der Gefahr, erst dann perfect, wennder Tarator den Preis bestimmt hat. Denn, wenn ernicht taxiren will oder kann, gilt der Kauf wegen man-gelnden Preises als gar nicht vorhanden, und bis zurTaxe oder dem Ausfall der Taxe als bedingt Daherhat, wenn vor der Taxation die Waare untergeht, we-gen der nunmehrigen Unmöglichkeit der Taxe der Ver-käufer die Gefahr; wenn sie verschlechtert wird, ist es ebenso, falls der Werth, den die Waare im unverschlechtertenZustande gehabt hat, nicht bestimmt werden kann. Kanndieses aber geschehen, so darf der Käufer die Taxe nichthindern, und hat die Gefahr, es ist das die Gefahr derVerschlechterung, während die Bedingung schwebt, welchehernach eintritt.

tz. 76.

Übergang der Gefahr.

(Bedingter Kauf. Ausnahmen.)

L. Bedingter Kauf. Tritt die Bedingung ein,so ist es bedeutend, ob, nachdem sie eingetreten, oder

5) Dem steht li. 2. L. d. t. (4. 48.) zweite Hälfte nicht ent-gegen, denn daraus, daß der Kaiser in einem Fall, wo derverschlechterte Wein sin» msnsura gekauft war, dem Käufer dieGefahr zuschreibt, folgt für den Fall, daß meusuram ge-kauft ist, nicht das unbedingte Gegentheil, sondern gar nichts.

6) H. 1. I. äs smtions (3.24.) 1^.15.0. cls ooutiali. empt.(4. 38.) sub liae oouäitioue stars vöuäitiouom, ut, si guiclemchse gui uomiuatus est, xrstium üööuisrit, .... Liu autem,v<zl chsa »»lusrit, vgl uou potuerit pestium «leimirg: tun» zwouibilo ssss venäitiougm, guasi null» xreti» Statut».