tz. 82. Empfangbarkeit der Waare. 343
bezeichnet, daß der Verkäufer, nicht aber der Käufer durch
andern Klauseln Anwendung. Ueber die Klausel „Empfangerklärt" vgl. Bremer Sammlung Bd. 1. S. 94—196. 197—111. Bd. 2. Heft 1. S. 47. 51. 54. 197. 198. 199. 292.und das Bremer Handelsblatt von 1853. dlo. 85. S. 6. 7.(Hier sind mancherlei Unrichtigkeiten in der juristischen Beur-theilung.) Es ist, was den Sinn betrifft, kein Unterschied zwi-schen der Klausel: „wie zu besehen" und der Klausel: „Em-pfang erklärt" und daher unsystematisch, daß Brinckmann H.R. einen eigenen §. (86.) jener und weit davon einen anderntz. (93.) dieser Klausel widmet, aber richtig, daß er von beidenKlauseln im Wesentlichen dasselbe sagt, daß nämlich die Wir-kungen des Empfanges eintreten. Doch ist durch diese Be-zeichnung, nämlich die Bezugnahme auf den mercantilischen Em-pfang der Sinn der Klausel nicht präcise getroffen, und das-selbe gilt von der in der Bremer Sammlung Bd. 2. Heft 1.S. 198. (als Ergebniß des umständlichen Beweises und Ge-genbeweises) von der Klausel gegebenen Charakteristik, insofernsie zur sachlichen Erläuterung der Klausel die Parallele vondem „wirklich geschehenen Empfang" hernimmt. Sprachlichist allerdings die Klausel mit Rücksicht auf den mercantilischenEmpfang gebildet. Es ist aber verwirrend und irreführend(auch in Betreff der practischen Resultate), wenn man zur Er-läuterung der sachlichen Bedeutung der Klausel auf den mer-cantilischen Empfang hinweiset. Dies ist aus einem doppel-ten Grunde verkehrt. 1. Die Klausel enthält eine Erklärungüber den Inhalt des Kaufes, der mercantilische Empfang eineErklärung über die Erfüllung des Kaufes, dahin daß sie die-sem Inhalt entspreche. Dort heißt es: so gekauft wie gese-hen; hier: so erfüllt wie gekauft. 2. Dem mercantilischenEmpfang ist die Möglichkeit der Untersuchung (in Betreff derBeschaffenheit der Waare) wesentlich, soweit diese Möglichkeitfehlt, liegt in ihm gar keine Erklärung; die Klausel wird auchin dem Fall gebraucht und enthält auch für den Fall eineErklärung, daß es dem Käufer unmöglich ist, die Beschaffen-heit der Waare zu untersuchen, denn es wird auch schwim-