Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1854)
Entstehung
Seite
347
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ß. 82.

Empfangbarkeit der Waare.

oft nur Tractatcn vor während bei dieser der Vertrag

dem Fall ist es viertens anders, wenn der Käufer, sei es inFolge der Untersuchung oder aus andern Gründen, weiß, daß dieWaare der Zusichcrung nicht entspricht; wenn er sie dann den-noch kauft, so verzichtet er offenbar darauf, daß dieser Zusichc-rung die Waare entspreche, der Verkäufer mag geirrt habenoder haben betrügen wollen. (Dies gegen Brinckmann H. R.tz. 93. Z. 12. der viel zu allgemein spricht.) Übrigens ist esmöglich, daß ein Versprechen nicht im Willen und Wort desVerkäufers lag, sondern nur eine Anpreisung. Die Hastungdes Verkäufers aus seiner Zusichcrung geht nicht weiter, alsdiese reicht. Es genügt daher, daß die für Prima Waare ver-kaufte Waare Prima Waare ist, mag sie im Übrigen noch soschlecht fallen. (Mit Unrecht beschränkt dies Brinckmann H. R.tz. 93. auf den Verkauf einer schwimmenden Ladung.) Dennin Betreff der nicht zugesicherten Beschaffenheit ist der Käuferauf die Untersuchung verwiesen.

Was die Clausel:Empfang erklärt, die Waare fallewie sie wolle", betrifft, so ist, wenn der Sinn nicht durcheine besondere Üsance feststeht, und eine solche scheint nach derÄußerung im breiner Handelsblatt a. a. O. S. 7. zu fehlen,)nach allgemeinen Auslcgungsregeln kein anderer anzunehmen,als der der Clausel: Empfang erklärt. Der Zusatz ,/die Waarefalle wie sie wolle" ist als ein mäßiger zu nehmen, der nurrecht deutlich hervorhebt, waS sich von selbst versteht, daß nem-lich der Verkäufer nicht haften wolle für die durch Untersuchungerkennbaren Fehler, welche es auch seyn mögen. Wollteman die Clausel dahin verstehen, daß der Käufer die Waareohne alle spätere Rüge ganz so nehmen müsse, wie sie nuneinmal beschaffen sei, mit allen auch den verborgensten erstspäter zu entdeckenden Fehlern, so würde man sie auslegen,als lautete sie nur: ich verkaufe die Waare sie falle wie siewolle, und die Worte: Empfang erklärt, als gänzlich bedeu-tunglos aufgeben. Da dies offenbar nicht geschehen darf, sodeutet auch die vollere Clausel offenbar auf eine die Rechtedes Käufers beschränkende maaßgebende Untersuchung.

24) Dieses Verhältniß hat PöhlS S. 170 vor Augen.