Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1854)
Entstehung
Seite
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tz. 89. Realifirungsgeschäft.

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Gewinn, dessen Perception man in der Willkür hat, nichtdurch Zögern schmälert, so wie daß man den nun einmalnicht abzuwendenden Verlust nicht durch Zögern vergrößert;ebenso ergiebt er, daß man nicht durch voreiliges Neali-stren den möglichen größeren Gewinn, oder den möglichengeringeren Verlust sich abschneidet. Die Meinung vonder Art der Coursveränderung wird allein entscheidend,an. So lange die Hoffnung dauert, daß die Couröver-änderung die günstige Richtung noch mehr verfolgen, oderdaß sie in der ungünstigen Richtung einhalten, und wie-der umkehren (zurückweichen) werde, kürzer: so lange dieHoffnung auf einen günstigeren Coursstaud, als der ge-genwärtige ist, dauert, wäre die Realisirung unvernünftig,bli. So wie der Speculant nicht nur die Überzeugungvon einem günstigeren Coursstand verliert, sondern zu-gleich die positive von einer ungünstigeren gewinnt, alsozu fürchten anfängt, muß realisirt werden; das Aufschiebendes Realisirens wäre .unvernünftig, eo. Wenn der Spe-culant aufgehört hat, zu hoffen, ohne jedoch Schlimmereszu fürchten, also von der Stabilität des Courses über-zeugt ist, dann läßt sich im Allgemeinen, d. h. so, daß esjeden Spekulanten träfe, nichts über den vernünftigstenMoment der Realisirung bestimmen, sondern es müssen re-lative Gründe, d. h. individuelle Gründe des einzelnenSpecnlanten entscheiden, ob der Fall dieser Überzeugungdem Fall der Furcht oder dem der Hoffnung gleich zustellen, ob also sofort oder erst später zu realisiren sei.Solche relative Gründe, welche unzählig sind, können aberauch den Moment der Realisirung anders, als er aus all-gemeinen Gründen vernünftig erschiene, nach den Verhält-nissen des einzelnen Speculanten bestimmen. 3. DerGrund der Abschließung des Realisirungsgeschäftes liegt