Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1854)
Entstehung
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Z. 135. Die Scontration.

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stimmten Zelten. Es treten an dem bald mehr bald we-niger besuchten Scontroplatz eine Mehrzahl von Personenzusammen, Schuldner und Gläubiger, soweit zwei Perso-nen gegenseitig Schuldner und Gläubiger sind, compen-siren sie mit einander, soweit dieses nicht der Fall ist,werden Andere herbeigezogen, seder Schuldner sucht sicheinen andern Schuldner, seder Gläubiger sich einen andernGläubiger zu substituiren. Der willkommenste und immererstrebte Fall ist dabei der, daß als Schuldner und Gläu-biger zwei Personen einander gegenüber kommen, die inder umgekehrten Qualität den Scontroplatz betreten undalso nun compensiren können. So tilgt die bloße Aus-gleichung eine Menge von Schulden. Soweit dieses nichtgeschehen ist, treten dieselben Personen mit den Restenihrer Forderungen und Schulden mit den Übrigen zusam-men, und so tilgt sich wieder ein Complexus von Forde-rungen und Schulden. So wird dann unter allen An-wesenden fortgefahren. Es bilden sich so zu sagen einzelneTilgungsgebiete, Sectionen, Giri, aus bald mehr baldweniger Personen bestehend. Der Giro steigt vom ein-fachsten zum verwickelteren: 1. Der Schuldner läßt durchseinen Schuldner seinem Gläubiger versprechen^; eine

2) Diesen Fall hat das auf den ersten Anblick verwickelterscheinende Beispiel bei Marpcrger a. a. O. S. 435. TitinS(A.) hat zu fordern 1900 von Claudius (B.), 800 von Gre-gor (C.), 700 von Sulpicius (D.); schuldet 500 an Mevius(C.), 1000 an Cajus (F.), 600 an Sempronius (G.), 760 anPetrus (H.). Er bezahlt 2500 durch sechs Delegationen, beideren jeder A. Delegant ist, ich stelle die Personen in dieserFolge: Delegant, Delcgat, Delegatar. 1. A. B. E. 500.2. A. B. F. 500. 3. A. C. F. 50g. 4. A. C. G. 300. 5.A. D. G. 300. 6. A. D. H, 400. Den ungetilgten Saldodes H. von 380 muß A. auf anderweitige Art zahlen. ZederThöl's Handelsrecht, tr Bd. 3e Aufl. 32