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Die Zahlung.
aber erst durch Delegationen und Mandate anderer Art "neue Gläubiger- und Schuldverhältnisse constituirt wer-den Sonach bezweckt das Scontriren imnier ein Com-pensiren, und dieses wird durch Überweisungen möglichgemacht, dem Streichen aller concurrenten Summen liegtimmer eine Compensation unter. Dieses ist wahr nachder oberflächlichsten Anschauung, und in einem andern Sinnwahr nach der tiefsten juristischen Auffassung.
§. 135.
Geschäftsgang.
Die Scontration geschieht meistens auf Messen undMärkten, aber auch sonst, und entweder an der Börseoder an einem eigenen Scontroplatz', und zu fest be-
14) Zu diesen gehört nicht Assignation, nämlich Zah-lungsmandat, denn es genügt zu versprechen, um Schuldnerzu werden und compensiren zu können, und nicht Cession,denn sie wird nicht gebraucht, weil der Schuldner den Gläu-biger seines Gläubigers freiwillig adoptirt.
15) Der vorsichtige Banquier S. 109. sagt ganz richtig:Zn der That ist xsr rsseoutro bezahlen eben so viel, als eineSchuld por eompönsationsm vergnügen, nur daß ich dasdiwm erst durch die 3. 4. oder 5. Hand und zwar xsr äsle-AÄtioiwm in meines Creditors Hände transferiren, und michdadurch, mit ihm zu compensiren, in den Stand setzen muß.
1) „Am Perlach" augsburger W. O. von 1707. ^,rt. 14;„das deutsche Haus" in Venedig (Rieeius S. 5.); der Rö-merberg in Frankfurt (Ludovici S. 16.); das oleariuK lloussin London . Hier werden nach Rau Vwlehre S. 289. an ge-wöhnlichen Tagen etwa 4 bis 5 Millionen Pf. St., an sol-chen Tagen, wo die Geschäfte in Staatspapieren vollzogen wer-den, oft 20 bis 36 Millionen Pf. St. bezahlt, und selten sindmehr als 200,060 Pf. St. zur baaren Ausgleichung nöthig.Über das Verfahren Bender a. a. O.